Hat eine Österreicherin ihren Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz verlegt und löst sie in der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni…
…aber, dass sich hinter der "technischen Hilfeleistung", die die seinerzeitige Geschenkgeberin bei der nunmehrigen Vermögenstransaktion leisten muss, nicht ein Widerruf der seinerzeitigen Schenkung und nunmehr eine neuerliche Schenkung an den Trust verbirgt. Es wird um Verständnis gebeten, dass der vorstehend stark vereinfacht dargestellte Sachverhalt nicht…
…Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen…
…In jenen Fällen, in denen der österreichische Begünstigte zugleich der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die…
…dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Steuervorteil tatsächlich an…