…wenn der Buchwert der unbeweglichen Wirtschaftsgüter der GmbH die Buchwerte der übrigen Wirtschaftsgüter übersteigt. Hierbei ist zufolge der Schlussprotokolls zu Artikel 13 die Wertermittlung nach dem Stand des Aktivvermögens vorzunehmen, das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten Schlussbilanz ausgewiesen ist. Eine…
…Nach Artikel 13 Absatz 2 wird Österreich das Besteuerungsrecht belassen, wenn das Aktivvermögen der österreichischen AG "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen stammt. Bei der maßgebenden Wertermittlung wird nicht auf die Buchwerte, sondern auf die Verkehrswerte (Teilwerte; siehe EAS 1224 zum DBA-Kanada) abzustellen…
…Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in Österreich diese nachträgliche korrigierende deutsche Wertermittlung beim Ansatz des für die Ermittlung des österreichischen Veräußerungsgewinnes maßgebenden "gemeinen Wertes" im Sinn von § 31 Abs…
…Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach Ablauf der Fünfjahresfrist muss der Abgabepflichtige geeignete Unterlagen über die gemeinen Werte der gehaltenen Kapitalanteile zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs führen und auf Anfrage an die Abgabenbehörde übermitteln. Bundesministerium für Finanzen, 29…
…EAS 3193). Hierbei ist das Wertverhältnis des rumänischen Immobilienvermögens zum übrigen Aktivvermögen der Gesellschaft zu ermitteln. Schulden bleiben bei dieser Wertermittlung außer Ansatz (EAS 1224, EAS 3146 unter Berufung auf Z 28.4 des OECD-Kommentars zu Art. 13 OECD-MA). Wird von rumänischer Seite…
…Großbritannien keine Steuerfreistellung erfolgen, würde es nicht ausreichen, bloß die Steuersätze zu vergleichen; der Belastungsvergleich müsste sich auch auf die Wertermittlung der Besteuerungsgrundlage beziehen, da sich hier infolge der inländischen Einheitsbewertung größere Unterschiedlichkeiten ergeben können. 26. Mai 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…