…ausländische Verwaltung in einem solchen Fall zu dem Ergebnis, dass Betriebstätteneigenschaft des Repräsentanzbüros gegeben ist, weil dieses Büro im Vertriebsbereich des Unternehmens tätig wird und sich hiebei nicht bloß auf allgemein gehaltene Informations- und Werbemaßnahmen beschränkt, sondern aktiv bei individuellen Verkaufsaktivitäten mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung, Geschäftsvermittlung…
Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…