…Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis bisher nicht herbeigeführt worden. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Stromerzeugung und Leitungseinspeisung an das E-Werk ausgelagert (vergleichbar einer Funktionsauslagerung an einen Lohnfertiger), dann wird aus dem Gesamtgewinn der AG nur ein nach der Kostenaufschlagsmethode herauszuschälender Produktionsgewinn der Betriebstätte zuzurechnen sein. Der Restgewinn muss diesfalls bei der Stammhausbetriebstätte verbleiben. Ob im konkreten Besteuerungsfall die…
…dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt, sich erst zum Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung für den Erwerb zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten ein Entgelt für "das Recht auf…
…a UStG 1994 steuerfrei. Gemäß § 12 Abs. 3 Z 3 UStG 1994 ist der Vorsteuerabzug für Lieferungen ausgeschlossen, soweit er mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden. 17. Dezember 1998 Für den Bundesminister…
…dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch die Wohnung des Unternehmers gegebenenfalls als Betriebstätte anzusehen ist (VwGH 25.2.1987, 84/13/0053). Mit Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge…
…f des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmung fehlt, wird in diesem Zusammenhang keine wesentliche Bedeutung beigemessen; denn nach Auffassung des BM für Finanzen kommt dieser Bestimmung, die ausdrückt, dass auch ein Zusammentreffen von nicht betriebstättenbegründenden Tätigkeiten (hier: Informationsbeschaffung und Informationserteilung) keine Betriebstättenqualifikation der solche Tätigkeiten erbringenden…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…
…die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als "Mitwirkende" im Sinn von § 99 Abs…