In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
…deutschen Personengesellschafter. Denn bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies…
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
Bereits in EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass…
… 9 KStG 1988 (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im Allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt (siehe auch EAS 1981 und die österreichisch-deutsche Verständigung vom…
…2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von Einkünftezurechnungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…so dass bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 Z 2 EStG) die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben müssen. Beteiligt sich daher eine…
…lässt § 102 EStG eine Verlustverwertung in Österreich nicht zu. Unter EAS 683 wurde wohl zum Ausdruck gebracht, dass bei Anwendung der Verlustverwertungsbeschränkung für Steuerausländer auf die Einkommensentwicklung in einem ausländischen Organkreis zu achten ist, dies allerdings nur dann, wenn sich sonst eine internationale Verlustdoppelverwertung ergeben…
In EAS 581 wurde folgende Auffassung vertreten: "Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar…
…einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö-KG gezahlten Zinsen in Anwendung der bei Personengesellschaften maßgebenden Transparenzmethode "Sondervergütungen" der D-GmbH dar, die dieser in ihrer österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zugehen. Als Sondervergütungen bilden die Zinsen sowohl nach österreichischem wie auch…
Leistet eine österreichische GmbH Zahlungen an eine nach österreichischem Recht errichtete KG, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotential entrichtet, so kann die österreichische GmbH…
Ist an einer österreichischen OHG eine ausländische mehrstöckig verschachtelte KG mit nicht feststellbaren Gesellschaftern beteiligt, so unterliegen Gewinnanteile dieser ausländischen KG nach Maßgabe des § 99 Abs. 1 Z. 2 EStG der 20%igen Abzugsbesteuerung. Dieser Fall einer Abzugsbesteuerung erfasst sonach - abweichend von den übrigen Fällen…
…Unternehmensverbundes besonders darauf zu achten sein, dass die Leistungsvergütungen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Die inländischen Räumlichkeiten der Kommanditgesellschaft dürften bei dem beschriebenen Sachverhaltsbild die Erfordernisse einer inländischen Betriebstätte sowohl nach inländischem wie auch nach Abkommensrecht (Artikel 5 DBA-Deutschland) erfüllen. Der Betriebstättencharakter leitet sich aber nicht…
…die Höchstbetragsberechnung einzubeziehen sein, so dass durchaus ein bei diesen britischen Dividenden unausgenützt gebliebener Höchstbetrag für eine die österreichische Körperschaftsteuerbelastung übersteigende britische Betriebstättensteuer verwendet werden könnte. Die britischen Zinsen können im übrigen auch angesichts des deutschen BFH-Urteils vom 20.12.1995, I R 57…
…nicht mit der Sanktion verknüpft werden, dass deshalb die - bei Niederlassung in Österreich zulässige - Verlustverwertung ausgeschlossen wird. Bei Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung ist bereits das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht zu berücksichtigen (BFH 13.06.2002, VI R 168/00 betr…
…ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…Österreich eine "Tochter-GmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet diese Tochter-GmbH & Co KG in einer inländischen Betriebstätte eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten…
…in Österreich eine "Tochter-GesmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GesmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet diese Tochter-GesmbH & Co KG in einer inländischen Betriebstätte eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen…
…ZS-QU2 unmittelbar an der Quelle durchgeführt werden. Bei einer Vielzahl von österreichischen Lizenznehmern der deutschen KG reicht hierfür aus, dass in einem Lizenzfall dieses Rückerstattungsverfahren positiv abgewickelt worden ist (vorausgesetzt, dass hierfür nicht einer der steuerlich unbedeutsamsten Fälle ausgewählt wurde). Bundesministerium für Finanzen…