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4 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

…bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im…

EAS 1459Geschäftsführer der britischen Niederlassung einer US-Gesellschaft mit Zweitwohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 422/1-IV/4/9931.05.1999

…1 Z. 3 EStG von 88.000 S nicht überschritten wird, kann keine inländische Einkommensteuerleistung erwartet werden. In einem solchen Fall bestehen aus Verwaltungsvereinfachungsgründen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, von der Abgabe einer inländischen Einkommensteuererklärung Abstand zu nehmen. 31. Mai 1999 Für den…

EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…2000 Rz 7548 wird im Übrigen unter den dort genannten Voraussetzungen bei den bloß kraft inländischem Zweitwohnsitz unbeschränkt Steuerpflichtigen aus den bereits in EAS 1459 angesprochenen Verwaltungsvereinfachungsgründen keine Erklärungsabgabe mehr gefordert. Seitens des BMF bestehen daher derzeit auch im Fall der beschränkt Steuerpflichtigen keine Bedenken…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…werden können, eine Kürzung österreichischer Steuern, die auf anderen Einkünften lasten, herbeizuführen. Denn durch den "per-country-limitation-Grundsatz" wird der Bestimmung über den anrechenbaren Höchstbetrag lediglich aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Wirkung zugeschrieben, dass bei den in Österreich besteuerten Einkünften, zwecks Vornahme der Höchstbetragsberechnung eine Zusammenfassung…