EAS 2356"Abkommenswidrige" Nichtbesteuerung österreichischer Regisseure in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/9-IV/4/0314.10.2003 …Seite
diesem Urteil gefolgt wird, dann führt dies für die deutschen
Regisseure, die in Österreich tätig waren, zu einer Doppelbesteuerung
(die aber nicht im Quellenstaat, sondern im Verursacherstaat der
Doppelbesteuerung, sonach in Deutschland, zu beheben ist). Im Fall
österreichischer Regisseure, die in Deutschland gewirkt haben…