Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, der im Bereich von Versicherungs-, Finanz- und Wertpapierprodukten tätig ist, auf der Grundlage von Kommissions- und Handelsvertreterverträgen mit (fremden) Kapitalgesellschaften deren Produktvertrieb in Rumänien, Ungarn und Polen und gründet er zu diesem Zweck in diesen Ländern Kommanditgesellschaften, die mit…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
…dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft A funktionslos und nur künstlich zwischengeschoben worden ist und dass daher die von der Gesellschaft B gezahlten Entgelte nicht der Gesellschaft A…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Konzernrationalisierung umfassende Aufgaben im Zusammenhang mit dem europaweiten Vertrieb der Konzernprodukte übertragen (zentrales Vertriebslager, Logistik, Bestellwesen, Debitorenbuchhaltung) und auf diese Weise die bisher als Eigenhändler tätige österreichische Tochtergesellschaft in ihren Konzernfunktionen erheblich eingeschränkt und ihr…
Beabsichtigt ein deutsches Unternehmen, das im Bereich der Vermögensveranlagung (Fondsgeschäft/Asset Management) gewerblich tätig ist, seine Aktivitäten grenzüberschreitend auf Österreich auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung…
Unterhält ein deutsches Unternehmen in Österreich ein Büro, in dem ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber…
Es ist bekannt, dass multinationale Konzerne zunehmend dazu übergehen, ihre ausländischen Vertriebsstrukturen zu ändern und ihre ausländischen Vertriebstochtergesellschaften nicht mehr als Eigenhändler auftreten zu lassen. EAS 2128 hatte sich bereits mit einer diesbezüglichen Anfrage befasst, in der französische und deutsche Muttergesellschaften ihre österreichischen Vertriebstochtergesellschaften als…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Versicherungsgesellschaft, die am inländischen Markt ihre Versicherungsprodukte vertreibt, in Österreich eine feste örtliche Einrichtung, so begründet sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO, die auch grundsätzlich die Kriterien des DBA-Betriebsstättenbegriffes des Art. 5 Abs. 1 OECD…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des…
Gewinne, die eine US-Konzerngesellschaft aus dem Vertrieb von Softwareprodukten in Österreich erwirtschaftet, dürfen gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-USA) nur dann in Österreich besteuert werden, wenn diese Gewinne durch eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des Abkommens erzielt werden…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß als Vertreter die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß auf Kommissionsbasis die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
EAS 1866 und 1884 befassten sich mit Fällen, in denen deutsche Unternehmen Produkte in Österreich vertrieben, wobei Außendienstmitarbeiter in einer Art und Weise zum Einsatz kamen, die für das deutsche Unternehmen eine inländische "Betriebstätte" begründen könnte. Es kann sein, dass dieser Einsatz der Mitarbeiter eindeutig…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…