…sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Diese Auffassung wird daher bis auf Weiteres auch im Verhältnis zu den vergleichbaren britischen Ermessenstrusts vertreten. Allerdings ist anzumerken…
…US-Quellensteuervorbelastung in Österreich zur Anrechnung zu bringen. Nur dann, wenn die Trust-Ausschüttung selbst in den USA in abkommenskonformer Weise einer Abzugsbesteuerung unterzogen würde, wäre insoweit eine Anrechnungsverpflichtung in Österreich gegeben. Allerdings wird auf österreichischer Seite die Auffassung vertreten, dass Trust-Ausschüttungen auch dann…
…der Steuerpflichtigen mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtert wird, gegen den Gleichheitssatz, wenn die Normunterworfenen durch einen Eingriff von erheblichem Gewicht im berechtigten Vertrauen auf die Rechtslage enttäuscht werden (VfGH 29.06.1990, B 1561/89). Diese Prinzipien werden auch bei Doppelbesteuerungsabkommen nicht unberücksichtigt bleiben…
…Anfang an geplant oder durch unvorhergesehene Entwicklungen verursacht sein), werden Banken, die den KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen auf eine verordnungskonform abgegebene Erklärung des Abgabepflichtigen eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen mit dem Abgabepflichtigen zwecks Sicherung der…
…die Trust-Ausschüttung selbst in Ungarn in abkommenskonformer Weise einer Abzugsbesteuerung unterzogen würde, wäre eine Anrechnungsverpflichtung in Österreich gegeben. Allerdings wird auf österreichischer Seite weiterhin die Auffassung vertreten, dass Trust-Ausschüttungen auch dann, wenn sie nach dem Recht des ausländischen Staates wie Dividendenausschüttungen behandelt werden…
…umsetzen soll, so ist für die Beurteilung der Frage, welche steuerlichen Auswirkungen diese Mitwirkung auf die betroffenen Hongkong-Trusts haben könnte, zunächst aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts anhand eines Typenvergleichs die Einordnung des ausländischen Trusts in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die…
…Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. 30. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr…
Wird in einem internationalen Verständigungsverfahren gegenseitige Übereinstimmung über eine bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer…
…Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Auf EAS 1571, in der die Anwendung des Transparenzprinzips im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung auch im Fall vermögensverwaltender KEGs festgehalten wurde…
…Abkommens nicht gerecht und kann daher nicht als rechtsrichtig angesehen werden. Ob ein solches Darlehen unmittelbar von dem österreichischen Darlehensgeber oder unter direkter Inanspruchnahme von entgeltlichen Dienstleistungen einer österreichischen Bank oder auf Grund eines Treuhandvertrages mit einer österreichischen Bank gegen eine entsprechende Treuhandgebühr vergeben wird…
…7 Abs. 4 KStG Steuerbefreiung im Inland ein. Allerdings ist zu bedenken, dass in Fällen dieser Art seitens der österreichischen Finanzverwaltung für Zwecke der steuerlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses auch auf die Sachverhaltsbeurteilung in dem betroffenen anderen Staat Rücksicht zu nehmen sein wird, insbesondere dann, wenn…
…Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes haben sich keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der von US-Trusts bezogenen Einkünfte…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet…
…dass nämlich eine DBA-entlastete Zahlung nicht deshalb Haftungsfolgen auslöst, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch keine Anässigkeitsbescheinigung (auf ZS-QU1 oder ZS-QU2) vorlag, sondern diese innerhalb eines Jahres nachgebracht wurde. Aus dem Zusammenspiel der beiden EAS ergibt sich damit für Fälle einer laufenden…
…Ausdruck "losses" in der fachsprachlichen Verwendung nicht auch Wertminderungen umfassen kann. Allein das allgemein bekannte "Profit and Loss Statement" (G&V-Rechnung) bezieht sich auch auf die im Betriebsvermögen eingetretenen gewinnkürzenden Wertminderungen. Es ist aber einzuräumen, dass die Klausel durchaus auch so verstanden werden kann…
Auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens ist Österreich nicht berechtigt, nach einem Zuzug nach Österreich Lohneinkünfte zu besteuern, die vor dem Zuzug durch eine Tätigkeit für eine britische Investmentbank in London erwirtschaftet worden sind. Solange daher die britische Investmentbank für ihre Mitarbeiter als Abgeltung für…
…zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von …
…Betriebstätte für den KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Artikel 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch nimmt. Denn das Abkommen selbst enthält keine…
…Analyse der hier als maßgebend einzustufenden und zu vergleichenden Strukturmerkmale. Ein solches Typenvergleichsgutachten kann indessen in dem auf Expressauskünfte ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht ausgearbeitet werden. Nach dem verfügbaren Informationsmaterial sind aber zumindest Zweifel an einer ausreichenden Vergleichbarkeit zu vermerken. Von einem Trust spricht man…
…angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr widerlegbare Vermutung auf, dass sich das deutsche Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte in Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der…