…wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit…
…GmbH - mangels Transparenz der deutschen GmbH - nicht als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerung freizustellen…
…die von einer deutschen Kapitalgesellschaft unter Vertrag genommen wurden und auf Grund eines Vertrages zwischen dem österreichischen Vertriebsunternehmen und der deutschen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsandt werden. Allerdings trifft in diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche Kapitalgesellschaft. In umsatzsteuerlicher Hinsicht…
…zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art…
…italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische Gesellschaft wirtschaftlich betrachtet die Rolle eines Arbeitgebers übernommen hat. Hierbei handelt es sich um Sachverhaltsbeurteilungen, die nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren wahrgenommen werden können. Liegt ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsgestellungsverhältnis zwischen der italienischen und der österreichischen Gesellschaft vor und…
…die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die Besteuerung im Belegenheitsstaat zu vermeiden. Gerade diese Zielsetzung spricht für die Einbeziehung von Substanzgenussrechten in den Begriff der "Anteile", ist doch die Beteiligung am Liquidationserlös und damit in concreto an der abschließenden Liegenschaftsverwertung ein wesentliches Abgrenzungskriterium zwischen den als steuerliches…
…dass die deutsche KG Arbeitslöhne auszahlt und diese an die österreichische KG weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber für die steuerliche Erfassung der Gesellschafterentgelte unbeachtlich. Denn aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie bilden sämtliche Dienstleistungsvergütungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft (nämlich…
Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft in Luxemburg eine 100%ige Tochtergesellschaft, wobei die täglichen Geschäfte an eine professionelle luxemburgische Managementgesellschaft delegiert werden sollen und das Leitungsorgan der Tochtergesellschaft (der Verwaltungsrat) durch Mitarbeiter der österreichischen Muttergesellschaft besetzt wird, dann reichen diese Angaben nicht aus, um zu entscheiden…
…zu treffen in der Lage ist, dann werden auch die Zinsenerträge steuerlich dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein. Zu dem gleichen Ergebnis müsste eine Untersuchung der Geschäftsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der ausländischen Tochtergesellschaft aus dem Blickwinkel des Fremdverhaltensgrundsatzes führen, da es diesem Grundsatz widerspricht…
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger betreibt in Ungarn als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wege einer dort eingetragenen Kapitalgesellschaft (Kft), welche über zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung steht im Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige eröffnete darüber hinaus einen…
…ihrer Gesellschafter im ausländischen Staat (EAS 1454 und 2472). Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise verliert daher eine italienische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach italienischem Steuerrecht für die Behandlung als transparente Gesellschaft und damit für einen Besteuerungsdurchgriff…
…Dividenden und gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-D eine Entlastung der Aktienspekulationsgewinne von der deutschen Besteuerung in Anspruch zu nehmen; die 15-prozentige deutsche Kapitalertragsteuer ist sodann in Österreich nach Maßgabe des Artikels 23 Abs. 2 DBA-Deutschland auf die von den österreichischen Gesellschaftern…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…
…inländischen Gesellschaftern. Wenn bei den inländischen Gesellschaftern gemäß Art. 13 DBA iVm dem Methodenartikel des Art. 22 DBA Österreich-Ungarn Steuerfreistellung zu gewähren wäre, dann hätte Gleiches zugunsten der deutschen Personengesellschafter zu geschehen (zur Wirkung des Diskriminierungsverbots bei Personengesellschaften siehe auch EAS 2157 und 2579…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
…2008) ist der Bestand der Reziprozität festgestellt worden. Der Umstand, dass rein formal bei diesen beiden Staaten die Reziprozität nur hinsichtlich der Beteiligungsertragsbefreiung für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften abgefragt und von diesen Staaten entsprechend bestätigt wurde, bedeutet nicht, dass in Bezug auf die internationale Schachtelbefreiung die…
…des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen Kapitalgesellschaft gemäß…
…österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern dieser GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5…