…so muss die österreichische Muttergesellschaft für die Differenz aufkommen. Werden daher aus solchen Erwägungen Verlustabdeckungszuschüsse an die asiatische Tochtergesellschaft geleistet, führen sie auf der Grundlage von Artikel VII DBA-Japan in Österreich zu abzugsfähigen Betriebsausgaben (und in Japan zu korrespondierenden Betriebseinnahmen). Eine andere Betrachtung wäre…
…Denn ein fremder Dritter würde sich nicht auf die Übernahme eines Geschäftsfeldes einlassen, das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht, ohne dafür eine Abgeltung zu verlangen. Es ist daher nicht die Verlustabdeckung, die zu einer "verdeckten Gewinnausschüttung" führen kann, wohl aber der Umstand…
…eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen. Eine bloße Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammen…
In EAS 89 hat sich das BMF mit der Verlustaufteilung eines schweizerischen Unternehmens befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Artikel 7 Abs. 5 DBA Schweiz vorgesehene Gewinnaufteilung nach dem Rohprämienschlüssel auch für negative Unternehmensgewinne (= Verluste) gilt. Diese Auffassung wird uneingeschränkt…
Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt…
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…