…Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird…
…Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer (zumeist 10%) kann daher in einem solchen Fall vom österreichischen Veranstalter als Vorsteuer geltend gemacht werden. Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter gleichzeitig ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung des Künstlers gegenüber]…