Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer deutschen Künstleragentur-GmbH Verträge über Inlandsgastspiele ausländischer Theater ab und verpflichtet daraufhin die deutsche GmbH diese Theater entsprechend zu diesen Gastspielen, dann dürfen auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die an die deutsche GmbH…
…Künstlerdurchgriff"). Eine belgische Künstleragentur kann daher ab 1. Juli 2005 die Rückzahlung des vom Künstleranteil einbehaltenen Steuerabzugsbetrages nicht mehr mit Erfolg auf das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen stützen. Die Anwendbarkeit des "Vereinfachungserlasses" (AÖF Nr. 111/1999) wird durch die DBA-Entlastungsverordnung hingegen nicht berührt. Dieser Erlass wird…
…zu Recht der österreichischen KG die Ausstellung einer von Kroatien verlangten Ansässigkeitsbescheinigung verweigert, weil das österreichisch-kroatische Abkommen - mangels inländischer Ansässigkeit der österreichischen KG - nicht anwendbar ist. Auch der Vereinfachungserlass vom 06.02.2006, BMF-010221/0020-IV/4/2006, kann nicht zur Anwendung kommen…
…und Vorstellungen mit unterschiedlichen Pauschalhonoraren abgegolten werden, dann wird nach der geltenden Rechtslage der 20%ige Steuerabzug vorzunehmen sein, es sei denn, dass ein Anwendungsfall des Vereinfachungserlasses AÖFV. Nr. 111/99 vorliegt. Dies könnte dann der Fall sein, wenn keiner der Chormitwirkenden vom österreichischen Veranstalter…
… allerdings wird hierbei gleichzeitig vorzukehren sein, dass die steuerpflichtigen Gagen der Künstler in Österreich steuerlich erfasst werden. Der Vereinfachungserlass berechtigt insoweit nicht zur Freistellung vom Steuerabzug, wenn die Orchester-GmbH wiederholt in Österreich engagiert wird und hierbei für das einzelne Orchestermitglied die 900 Euro-Grenze…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…
Ist der Empfänger von abzugspflichtigen Inlandseinkünften eine im Ausland steuerlich als transparent behandelte Personengesellschaft, dann muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen…
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…
Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz…
Durch die Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine…
Die 1-Jahres-Toleranzgrenze des Punktes 2.1 lit. a des Erlasses vom 15. April 1999, 04 0101-IV/4/99, für die Beibringung der für eine DBA-Steuerentlastung erforderlichen Ansässigkeitsbescheinigung bezieht sich auf den Zeitpunkt der in Österreich steuerpflichtigen Mitwirkung an der inländischen Unterhaltungsdarbietung…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…
Durch den BMF-Erlass vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die…
Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…