…auf allgemein gehaltene Informations- und Werbemaßnahmen beschränkt, sondern aktiv bei individuellen Verkaufsaktivitäten mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung, Geschäftsvermittlung, Reklamationsentgegennahme, kurzfristige Vercharterungen von Fluggerät, Ersatzteilverkauf), dann wird Österreich als Ansässigkeitsstaat des Unternehmens dieser Beurteilung nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht…
Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…
…405, vertretenen Rechtsansicht an, derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung von Personen und Gütern zu behandeln sind. Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte…
Gewinne, die eine inländische Kapitalgesellschaft über ihr inländisches Büro aus der Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum erzielt, unterliegen der inländischen Körperschaftsbesteuerung. Bloße gemietete Liegeplätze der Boote in Italien und Malta stellen keine "Betriebstätten" der inländischen Kapitalgesellschaft im Sinn der mit Italien und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen…