Ein in Österreich ansässiger EDV-Spezialist betreibt auch dann ein "österreichisches Unternehmen", wenn er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die…
…dann löst dies nach Ziffer 1.52 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖF Nr. 114/1996) die Notwendigkeit einer "besonders eingehenden" Überprüfung der Verrechnungspreise aus. Wird zudem von der Unternehmensleitung eingeräumt, dass unter den gegebenen Umständen frühestens erst in weiteren zwei Jahren mit dem Eintritt in die…
…werden; es wäre keine Vergleichbarkeit gegeben, wenn die ausländische Pensionskasse nicht im wesentlichen allen Unternehmensmitarbeitern offen steht und einer öffentlichen Kontrolle unterliegt und wenn sie daher eher mit einer (steuerfreien) Investmentinstitution für die Mitglieder der Unternehmensleitung als mit einer typischen österreichischen Pensionskasse vergleichbar wäre. 24…
Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…
Weitet ein in Deutschland ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so…
Wird der Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen AG auch in den Vorstand der deutschen AG berufen, dann steht das Besteuerungsrecht an jenen Bezügen, die für die Vorstandstätigkeit gezahlt werden, Deutschland zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die…
Übernimmt eine schweizerische Gesellschaft die Geschäftsführung für ihre österreichische Tochtergesellschaft und entsendet sie zu diesem Zweck einen ihrer leitenden Mitarbeiter laufend nach Österreich (40% seiner Arbeitszeit sind dieser auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Geschäftführertätigkeit gewidmet), so erbringt die schweizerische Muttergesellschaft hiedurch ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Assistenzleistung…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
Stellt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft ihren Auslandstöchtern Personal als Geschäftsführer zur Verfügung, ist zunächst im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob in diesen Fällen nicht in Wahrheit weitere (steuerliche) Dienstverhältnisse zu den ausländischen Tochtergesellschaften begründet werden. Auf die diesbezüglichen Abgrenzungshilfen in Ziffer 8 des…
Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…
Die mit Deutschland am 21. März 1997 getroffene Verständigungsvereinbarung, derzufolge für Zwecke der Abkommensanwendung (nicht aber notwendigerweise für Zwecke der Anwendung des österreichischen innerstaatlichen Rechts) der eingetragene Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft immer als Dienstnehmer dieser Kapitalgesellschaft gilt, hat für die Geschäftsführer von Zweigniederlassungen schon deshalb keine…
Wird seitens einer deutschen Muttergesellschaft ein Dienstnehmer auf 3 Jahre zur österreichischen Tochtergesellschaft als deren Geschäftsführer entsandt, dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere…
In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…
Hat eine deutsche GmbH & Co KG in Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63% gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…