…des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992). Nur im erstgenannten Fall würde jener…
…im zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727). Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische…
…mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob der Begriff "kaufmännische oder technische Beratung" in § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 einen Steuerabzug nur bei ausländischen gewerblich tätigen Unternehmensberatern zulässt. Dies wäre nach Auffassung des BM für Finanzen dann zu bejahen, wenn der Gesetzgeber in § 99 Abs…
… 22 EStG 1988 gleichgestellt. Dies bedeutet, dass auch die im innerstaatlichen Recht entwickelten Abgrenzungskriterien gegenüber den gewerblichen Einkünften (EAS 1775 betr. "Baukünstler"; EAS 1964 betr. Unternehmensberater; EAS 2127 betr. Finanzdienstleister) und gegenüber den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für die zwischenstaatliche Zuordnung maßgebend sind. Erhält daher…
…EStG fällt (siehe ESt-RL 5266) und innerstaatlich der zweiten Einkunftsart zuzuordnen ist, findet daher Artikel 14 DBA-Liechtenstein Anwendung. Übt daher ein in Österreich ansässiger Unternehmensberater seine Beratungstätigkeit in seinem in Liechtenstein gelegenen Büro (= "feste Einrichtung") aus, dann ist jener Teil seiner Beratereinkünfte…
…Ausübung des Berufes eines Betriebsberaters oder Betriebsorganisators abgeleitet werden (VwGH 18.07.1995, 95/14/0026). Zusätzlich muss die Tätigkeit als Unternehmensberater bestimmte Beratungsgebiete umfassen (EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992). Die Türkei ist allerdings nicht verpflichtet, der österreichischen Rechtslage zu folgen…
Übernimmt ein (in der Schweiz ansässiger) Schweizer Staatsbürger für ein österreichisches Unternehmen eine Unternehmens-Beratungstätigkeit in Ungarn (technische Beratung, Promotion und Produktverkauf in Ungarn), dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach der geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung : Unternehmensberatung ist den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen…
Werden Beratungsaufträge, von einem österreichischen Großunternehmen formell einer zwei Österreichern gehörenden ungarischen GmbH erteilt, wobei der eine Gesellschafter diese Beratungstätigkeit tatsächlich persönlich selbst erbringt, und zwar formell auf Grund eines Werkvertrages, der aber nicht mit dem Kunden (dem österreichischen Großunternehmen), sondern mit seiner eigenen ungarischen…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahestehenden deutschen GmbH einen Beratungsvertrag ab, demzufolge die deutsche Gesellschaft sich zu Folgendem verpflichtet, a) Beratung in allen technischen und kaufmännischen Angelegenheiten; b) Beratung bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben; c) Beantwortung von Kunden- und Lieferantenanfragen…
Übernimmt ein in den USA ansässiger freiberuflich tätiger Unternehmensberater von einer österreichischen Kapitalgesellschaft den Auftrag, für sie ein Marketingkonzept zu erarbeiten, wobei die notwendigen Arbeiten zu 2/3 in den USA und zu 1/3 in Österreich (Inlandsaufenthalt maximal 40 Tage pro Jahr) erbracht werden…
…der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht zukommt (Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA). Verlegt daher ein österreichischer Unternehmensberater, der bisher als freiberuflich tätiger Unternehmensberater in Österreich besteuert worden ist, sein Unternehmen nach Liechtenstein, dann findet auf seine Unternehmensgewinne Artikel 14 des DBA-Liechtenstein Anwendung. 06…
…ein österreichisches Unternehmen einen in Hongkong ansässigen Konsulenten mit der Beratung für die Auffindung und Abwicklung von Projekten im Raum der GUS, im Yemen und in Uzbekistan und wird diese Tätigkeit außerhalb des österreichischen Staatsgebietes ausgeführt, dann unterliegt diese Beratungstätigkeit nicht dem inländischen Steuerabzug gemäß …
…Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen tätig wird (18 Tage in Frankreich, 18…
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der…
Eine inländische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft, deren Unternehmensgegenstand bisher die entgeltliche Auftragsforschung für die Muttergesellschaft war und die sich vertraglich gegenüber ihrer Muttergesellschaft verpflichtet, zusätzlich bei ausländischen Lizenznehmern der schweizerischen Muttergesellschaft die Beratung und Kontrolle der lizenzierten Verfahrensanwendung in der Produktion - gegen angemessenes Entgelt…
…usw.) und erfolgt diese Tätigkeit teilweise auch im österreichischen Büro des Konsulenten, dann ist zu vermuten, dass hiedurch keine Betriebstätte für das liechtensteinische Unternehmen in Österreich begründet wird, wenn: die Tätigkeit des als "Konsulent" bezeichneten Österreichers auf gewerblicher (oder freiberuflicher) Basis erfolgt und nicht solcherart…
…von der Besteuerung freizustellen sind. Der die Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmende deutsche Konsulent erzielt von der deutschen GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei dann, wenn die Tätigkeit von einem Arbeitszimmer in der inländischen GmbH aus ausgeübt wird, diese Einkünfte einer inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind. Dies hat zur Folge…
…Denn Gestaltungen dieser Art könnten den Eindruck erwecken, dass eine bisher von dem Unternehmensberater unmittelbar wahrgenommene Tätigkeit künftig als Subauftragnehmer einer schweizerischen Gesellschaft ausgeübt wird und daß hiebei Gewinnverlagerungen in die Schweiz angestrebt werden. In Fällen dieser Art werden daher die wirtschaftlich relevanten Umstände genauer…
…Wird während der unternehmensberatenden Tätigkeit in der Schweiz über den österreichischen Arbeitgeber das Konkursverfahren eröffnet und führt dies dazu, dass die Arbeitnehmerentsendung nur vom 1. Jänner bis 30. April andauert, jedoch in der Folge bis Ende Oktober als Tätigkeit eines selbständigen Unternehmensberaters (im Subauftragsverhältnis zu…
Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…