…dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese Sichtweise auch auf US-Seite geteilt wird, denn die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses eines DBA erfordert einen Auslegungsgleichklang zwischen den Abkommenspartnern. Das BM für Finanzen hält diese Beurteilung weiterhin aufrecht. Dies vor allem auch deshalb, weil sich seit dem…
…nur dann unterbleiben, wenn diese Kapitalgesellschaften unmittelbar an der ausschüttenden österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist nach der bisherigen Verwaltungspraxis nicht gegeben, wenn die Beteiligung im Wege einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) gehalten wird. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist mit der Novellierung des § 10 Abs. 2 KStG…
Nimmt eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre operativ tätige deutsche Mutter-KG vor, an der zu 80% eine deutsche und zu 20% eine schweizerische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, dann kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in…
…wie in Artikel 10 verlangt - unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. EAS 2630 weist darauf hin, dass die begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94a EStG 1988 richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar ist; denn nur insoweit kann vom Bestand…
Wird offengelegt, dass eine niederländische "Briefkastengesellschaft", die von einer operativen US-Kapitalgesellschaft gegründet worden ist, eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nur treuhändig für die US-Gesellschaft hält, dann ist die Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft steuerlich nicht dem niederländischen Treuhänder, sondern dem…
…vom KESt-Abzug, wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Dem Gesetzeszweck entsprechend kann dieses "Unmittelbarkeitserfordernis" bei Beteiligung im Wege einer Personengesellschaft nicht als erfüllt angesehen werden, weil bei der KESt-Abrechnung sonst weiterführende Recherchen getätigt werden müssten, in welchem Ausmaß…