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3 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
EAS 1457Österreichische Universitätslektoren in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 108/1-IV/4/9931.05.1999

Es ist wohl richtig, daß Artikel 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. April 1969 eine sogenannte "Gastlehrerbestimmung" enthält, derzufolge für Gastlehrtätigkeiten, die zwei Jahre nicht übersteigen, Steuerfreiheit vorgesehen ist. Diese abkommensrechtliche Steuerfreistellungspflicht gilt allerdings nur für den jeweiligen Gaststaat. In Österreich ansässige Lehrkräfte mit…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

In Österreich ansässige Personen, die als Universitätslektoren an italienischen Hochschulen eine Lehrtätigkeit entfalten, sind nach Maßgabe des Artikels 20 des DBA-Italien (wenn die in dieser Bestimmung vorgesehene Zweijahresfrist der Lehrtätigkeit nicht überschritten wird) in Italien von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Wird in einem solchen Fall…

EAS 2820Abhaltung eines Zertifizierungskurses einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer inländischen Privatuniversität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0082-IV/4/200719.02.2007

Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…