…die Planung und Überwachung einer von einem anderen Unternehmen vorgenommenen Montagetätigkeit beschränkt. Vielmehr ist das österreichische Unternehmen das montageausführende Unternehmen selbst und seine Überwachungstätigkeit fällt daher nicht unter die Ausschlussregelung des UNO-Kommentars. Die Überwachungstätigkeit des montageausführenden Unternehmens bildet daher einen dem Montageprojekt inhärenten Aktivitätsteil…
…BM für Finanzen gerechtfertigt, im Verhältnis zu den Philippinen auf der Grundlage von Z. 15 des UNO-Kommentars zu Art. 5 UNO-MA die Tätigkeit der Bauplanung und Bauüberwachung durch ein vom Generalunternehmer des Gesamtprojektes verschiedenes Unternehmen nicht als betriebstättenbegründend zu werten, sodass die erzielten…
…ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Philippinen nicht OECD-Mitglied sind und dass daher - der (damals noch nicht angepasste) Kommentar des UNO-Musterabkommens für die DBA-Auslegung herangezogen wurde. Da Japan aber OECD-Mitgliedstaat ist und keine "observations" gegen die Kommentaränderung eingelegt hat, ist die neue…
…could be subjected to a source taxation the OECD Commentary still upholds the fundamental old principle that the "separate entity approach" is only a fiction and cannot disregard the fact that the permanent establishment and the head office are only two parts of one single…