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EAS 2457Nachversteuerung berücksichtigter Auslandsverluste bei ausländischer "Tonnagenbesteuerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0417.05.2004

…an einem deutschen Seeschiffahrtsbetrieb beteiligt, dessen Betriebsergebnis nach § 5a dEStG pauschal angesetzt wird (Tonnagenbesteuerung) und aus dem sich - nach österreichischem Recht ermittelt - ein in Österreich ausgleichsfähiger Verlust ergibt, dann kann dem Erfordernis einer Nachversteuerung nicht mit dem Argument ausgewichen werden, dass im Zuge der deutschen…

EAS 2235Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/0320.02.2003

Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile…

EAS 3283Vercharterung eines Bootes durch eine inländische KG an einen brasilianischen Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/201215.06.2012

Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…

EAS 497Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/9419.09.1994

  Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art…

EAS 3307Bordpersonal und “subject-to-tax-Klausel” im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201223.11.2012

Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…

EAS 2571Deutsche Schiffsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0116-IV/4/200525.02.2005

Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

  Wechselt ein in Österreich ansässiger Seemann, der von einer norwegischen Reederei auf einem norwegischen Schiff angeheuert worden war, zu einer britischen Reederei, um für diese auf einem unter der Flagge der Bahamas betriebenen Schiffe Dienst zu tun, dann erlangt Großbritannien nach Maßgabe des Artikels…

EAS 2904Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/200729.10.2007

Übernimmt ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen, Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…

EAS 1323Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/2-IV/4/9806.10.1998

Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…