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EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…

EAS 427DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/69/1-IV/4/9421.04.1994

…gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

…nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf §…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…

EAS 687Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/9501.08.1995

…Unrecht vorgenommen. Damit ist der Abgabepflichtige gemäß § 240 Abs. 3 BAO berechtigt, die Rückerstattung der Abzugssteuer zu beantragen. "Abgabepflichtiger" ist in diesem Zusammenhang jene Person, die gemäß § 77 BAO im Zeitpunkt der Erhebung der Abzugssteuer nach den hiefür maßgebenden Abgabenvorschriften "als Abgabenschuldner in Betracht kommt"…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

  Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

…nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen…

EAS 1154Deutscher Solidaritätszuschlag einer inländischen stillen Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/26-IV/4/9731.10.1997

Erzielt eine österreichische GmbH aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15…

EAS 3048Verzicht auf DBA-Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung im Fall einer Gestellungsvergütung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200922.07.2009

…vereinbar, wenn die Steuerentlastung im Rückerstattungsweg ermöglicht wird. Verzichtet das deutsche Unternehmen auf diese Rückerstattung, verbleibt es bei der im innerstaatlichen Recht vorgezeichneten Rechtsfolge einer Tilgung der Steuerpflicht der Pilotengehälter. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang zu berücksichtigen, dass ein 20-prozentiger Steuerabzug nach § 99 Abs…

EAS 412Matching-Credit bei koreanischen Anleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 118/32/1-IV/4/9415.03.1994

…S 5 Mio. zu einem Kurs von ÖS 7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um ÖS 34,900.000 unter gleichzeitiger Fälligkeit von 5,5%igen Zinsen vereinbart, so ergibt…

EAS 1204Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen eines österreichischen Grenzgängers an die kantonale Lehrerversicherungskasse in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/4-IV/4/9702.01.1998

…die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit…

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

…übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 237Horizontaler Verlustausgleich bei negativem Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 781/4/1-IV/4/9327.02.1993

…000.000 steuersatzmindernd in Österreich auswirken kann. Es ist einzuräumen, dass durch diese höchstgerichtlich bestätigte Vorgangsweise die im Geltungsbereich des EStG 1972 noch vorhanden gewesene Progressionsunwirksamkeit von halbsatzbegünstigten Veräußerungsgewinnen (indirekt) verloren geht. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: