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3 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 1026DBA-China; keine Anwendbarkeit auf Hongkong
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/1-IV/4/9728.02.1997

Gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. a DBA-China umfasst der Ausdruck "China" das gesamte Gebiet der Volksrepublik China, das dem Anwendungsbereich des chinesischen Steuerrechts unterliegt. Das Grundgesetz von Hongkong sieht vor, dass das chinesische Steuerrecht in Hongkong keine Geltung erlangt, sodass mit der Rückgabe…

EAS 2345Inländische Betriebstättenverluste einer französischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/27-IV/4/0302.09.2003

…in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…