Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Schließt ein inländisches Institut für Erwachsenenweiterbildung Werkverträge bzw. freie Dienstverträge mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf…
…wenn diese Einkünfte durch eine inländische Betriebstätte erzielt werden. Räumlichkeiten können aber bei einer bloß 5-tägigen Nutzung nicht als betriebstättenbegründend angesehen werden, vielmehr bedürfte es hierfür idR einer zumindest 6-monatigen Nutzungsdauer. Allerdings führt nach Artikel 6 der dem OECD-Muster nachgebildeten Abkommensbestimmungen eine…