…zugleich einen Einkünftezufluss an den beteiligten Investor darstellt; in diesem Fall würden allerdings auch die innerhalb der Spekulationsfrist anfallenden Substanzgewinne als sonstige Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegen; die laufenden Kapitalerträge wären als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Eine Erfassung zur inländischen KESt mit Abgeltungswirkung kann…
…deutsche und ausländische Gesellschaften gegen Dividenden- und Zinsenertrag vergeben, dann erzielen die österreichischen Anleger im Durchgriff auf diese zuletzt genannten deutschen und drittauslandsbelegenen Kapitalertragsquellen Einkünfte aus Kapitalvermögen (soweit die Investition im Privatvermögen der Anleger gehalten wird). Diese Beurteilung gründet sich auf die für die in…
…Immobilien-Investmentfonds anzusprechen, dann werden die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert. Die Methodik unterscheidet sich von einer reinen Transparenzmethode vor allem dadurch, dass die aus…
…beziehen. Eine gesetzlich angeordnete Wertzuwachsbesteuerung unterliegt vielmehr ebenfalls den Vorschriften des Artikels 13. Dies folgt aus Z 6 bis 9 des OECD-Kommentars zu Artikel 13 OECD-MA, wonach der Begriff der Veräußerungsgewinne (capital gains) auch auf Fälle einer Wertzuwachsbesteuerung (capital appreciation) angewendet wird. Damit…
…Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis zu den deutschen Immobilieninvestmentfonds gemachten Aussagen sind in diesem Zusammenhang sowohl für offene wie auch für geschlossene deutsche Investmentfonds von Bedeutung. Allerdings ist nach wie vor mit der deutschen Seite…
Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitend fließenden Investmentfondserträgnissen ist international nach wie vor noch nicht in jeder Hinsicht abgeklärt. In EAS 2778 wurde darüberhinaus angemerkt, dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel…
…Abs. 2 Investmentfondsgesetz der inländischen Wertzuwachsbesteuerung. Unter den gegebenen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob die Erträge der amerikanischen REITs (Real Estate Investment Trusts) tatsächlich überwiegend qualifizierte Immobilienerträge darstellen. Denn REITs erzielen Erträge nicht nur aus der "Überlassung oder Übertragung" von Immobilien…
…Absatz 3 fest, dass auch "Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen" als Dividende im Sinn des DBA gelten. Aus Absatz 12 der Anwendungsgrundsätze zum DBA-Deutschland ist in diesem Zusammenhang der Schluss zu ziehen, dass der Begriff "Investmentvermögen" nicht nur auf Wertpapierfonds, sondern auch auf…
…auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland der Fall, wenn die in Österreich ansässigen Investoren im Wege des steuerliche transparenten österreichischen Immobilieninvestmentfonds Ertrag aus deutschem unbeweglichem Vermögen erzielen.…
…Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut, geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des § 42 Abs. 2 EStG in der Regel nicht überschreiten wird…
… 42 Abs. 2 Z 1 Investmentfondsgesetz aus der diesbezüglichen Steuerpflicht ausgenommen sind. Für die Einordnung der Erträge auf der Ebene des DBA-Deutschland enthält Artikel 10A Abs. 3 des Abkommens die Anordnung, dass Gewinnverteilungen auf Grund von Genussrechten dann als "Dividenden" im Sinn des Abkommens…
…DBA-Deutschland untersuchen zu müssen, weil insoweit aus der Sicht des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechts kein von Artikel 10 Abs. 2 DBA-Deutschland erfassbarer Vorgang (Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft) stattfindet. Die befürchtete Doppelbesteuerung kann daher aus dieser Sicht gesehen nicht eintreten. 13. Dezember 2004 Für den Bundesminister…
…Denn es ist aus § 42 Abs. 1 Investmentfondsgesetz idF BGBl. I Nr. 41/98 (bzw. § 42 Abs. 2 Z. 1 des Gesetzes vor seiner Novellierung) abzuleiten, dass alle ausländischen Investmentfonds für steuerliche Belange in gleicher Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln…
In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…
…dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen. Die von der Kapitalgesellschaft aus der österreichischen Immobilienvermietung bezogenen Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte der Kapitalgesellschaft und nicht als solche der Investoren zu werten; sie unterliegen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der…
…deutschen GmbH zu, dann stellt sich - selbst wenn nach österreichischem Recht durch diese GmbH hindurchzugreifen ist - das DBA-Deutschland einer Besteuerung solcher deutscher Betriebstätteneinkünfte entgegen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Immobilien-Investmentfondsgesetzes übt ein Immobilienfonds keine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies hat…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
…Investmentfondsgesetzes anzusehen sind, wird der den Kommanditisten zufließende Ertrag nach der den beiden Fondstypen zuzuordnenden Herkunft aufzugliedern sein. Denn Erträgnisse aus dem deutschen Immobilienfonds sind auf der Grundlage von Artikel 6 und 23 DBA-Deutschland in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen; Erträgnisse aus…
…dass die ausländischen DBA-Partnerstaaten nur dann zur DBA-konformen Steuerentlastung verpflichtet sind, wenn der österreichische Dividendenempfänger "beneficial owner" der Dividendenerträge ist. Aus österreichischer Sicht ist "beneficial owner" jene Person, der die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden, sonach im Fall eines Wertpapierleihegeschäftes im Allgemeinen der Wertpapierentleiher…
Die Frage der Abkommensberechtigung von Investmentfonds ist derzeit Gegenstand einer OECD-Untersuchung, die voraussichtlich erst 2007 zu international akkordierten Ergebnissen führen wird. Allerdings ist diese Frage bei der Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen…