…erwarten ist, den österreichischen Mehrsteuern entspricht oder deutlich darunter anzusetzen ist. Es ist beabsichtigt, die Frage der Behandlung der in einem solchen Fall anfallenden österreichischen Stundungszinsen in einem in Vorbereitung stehenden DBA-Durchführungsgesetz einer Regelung zuzuführen. Bis dahin steht für eine Problemlösung im allgemeinen § 236…
…hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer, nach Artikel 22 DBA-USA auf die bei der Veranlagung 2002 anfallende österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits in Rechtskraft erwachsen, ist eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage von …
Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…für eine konzerninterne Kreditgewährung anzusetzenden Zinssatzes festzulegen; allerdings verdient festgehalten zu werden, dass bei dem geschilderten Sachverhaltsbild Umstände vorliegen, die das Ermittlungsergebnis der Betriebsprüfung nicht von vornherein als unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
…Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht…
…DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
Ausländische Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht…
…dessen Zugehörigkeit zum Konzern einräumen würden); die Kreditwährung, die Wechselkursrisken und -chancen und etwaige Kurssicherungskosten; bei durchgeleiteten Krediten die Refinanzierungskosten; sonstige Umstände der Kreditgewährung, insbesondere die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten. Ist der Kredit in ausländischer Währung gegeben worden, so sind für die Angemessenheitsbeurteilung die Zinssätze…
…eine in Österreich ansässige Gesellschaft ihrer 100-prozentigen usbekischen Tochtergesellschaft ein Darlehen (Kredit), welches durch eine österreichische Bank finanziert wird, die sich bei der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB) refinanziert, und die OeKB zusätzlich eine Garantie in Form eines Avals übernimmt, so stellt sich die Frage…
…wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist. Die Nichterhebung der Kapitalertragsteuer kann im Fall einer solchen "offenkundigen" verdeckten Ausschüttung aber nicht in allen Fällen mit einer…
…Gewährung von Krediten an die Konzernunternehmen und die Entgegennahme von Krediten seitens des ausländischen Hauptsitzes zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr dieser Niederlassung, erscheint - bei ausreichender Eigenkapitalausstattung der Niederlassung - die Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…
…sondern auf jene in Deutschland an. In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…