…erwarten ist, den österreichischen Mehrsteuern entspricht oder deutlich darunter anzusetzen ist. Es ist beabsichtigt, die Frage der Behandlung der in einem solchen Fall anfallenden österreichischen Stundungszinsen in einem in Vorbereitung stehenden DBA-Durchführungsgesetz einer Regelung zuzuführen. Bis dahin steht für eine Problemlösung im allgemeinen § 236…
…hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer, nach Artikel 22 DBA-USA auf die bei der Veranlagung 2002 anfallende österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits in Rechtskraft erwachsen, ist eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage von …
…36 Monatsraten stattgefunden hat. Der Umstand, dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt, sich erst zum Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung für den Erwerb zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…
…DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994…
…Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht…
…für eine konzerninterne Kreditgewährung anzusetzenden Zinssatzes festzulegen; allerdings verdient festgehalten zu werden, dass bei dem geschilderten Sachverhaltsbild Umstände vorliegen, die das Ermittlungsergebnis der Betriebsprüfung nicht von vornherein als unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
…dessen Zugehörigkeit zum Konzern einräumen würden); die Kreditwährung, die Wechselkursrisken und -chancen und etwaige Kurssicherungskosten; bei durchgeleiteten Krediten die Refinanzierungskosten; sonstige Umstände der Kreditgewährung, insbesondere die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten. Ist der Kredit in ausländischer Währung gegeben worden, so sind für die Angemessenheitsbeurteilung die Zinssätze…
Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…
Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…
…erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in …
…Gewährung von Krediten an die Konzernunternehmen und die Entgegennahme von Krediten seitens des ausländischen Hauptsitzes zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr dieser Niederlassung, erscheint - bei ausreichender Eigenkapitalausstattung der Niederlassung - die Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden…
Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…