…Durchführungsanordnungen getroffen werden, wird die Abkommensbestimmung - auf österreichischer Seite - so auszulegen sein, dass alle legalen Geschäftsvorgänge in der genehmigten Sphäre ablaufen. Hierbei ist die "Legalität" aber nicht nur am österreichischen Steuerrecht, sondern an der gesamten in Österreich in Geltung stehenden Rechtslage zu messen. Bundesministerium…
…deutschen Gesellschaft jegliche Verfügungsmacht über die örtlichen Einrichtungen in Österreich bestritten wird, weil diese Einrichtungen der betrieblichen Sphäre der österreichischen Spedition zuzurechnen sind und weil in der Tätigkeit der österreichischen Spedition eine bloße Dienstleistung gegenüber der deutschen Gesellschaft erblickt wird. Denn es ist sehr wahrscheinlich…