…insoweit ausgeübt werden können, als sie auch im innerstaatlichen Recht Deckung finden; denn ein DBA kann gegenüber dem inländischen Recht nur eine Sperrwirkung, nicht aber eine Erweiterungswirkung entfalten. Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz vermag daher nicht die sich aus § 31 Abs. 3 zweiter Satz EStG…
…185/1990, und des Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung, die die diesbezügliche Sperrwirkung des Doppelbesteuerungsabkommens aufhebt. Solche Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufzunehmen, entspricht nicht…
…der regulären Ertragsbesteuerung unterzogen, fällt ab diesem Zeitpunkt die Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Sollte daher die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft ab diesem Zeitpunkt veräußert werden, wäre dieser Veräußerungsvorgang von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein erfasst, sodass damit das…
…DBA diese Zinsen "besteuern darf", ist Österreich gemäß Artikel 23 Abs. 1 zur Steuerfreistellung verpflichtet. Allerdings ist zu beachten, dass diese Sichtweise nicht bedeutet, dass die in Rede stehenden Zinsen der als Kapitalgesellschaft besteuerten kroatischen Gesellschaft steuerlich zugerechnet werden. Vielmehr liegt auf der Ebene des…
…15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den Solidaritätszuschlag gilt (Hinweis auf Art. 2 Abs. 3 lit. a DBA…
…die Erträge von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen (zB im Fall von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war…
…2 DBA-EVO DBA-konform an der Quelle entlastet werden. Eine Nutzung dieser Entlastungsberechtigung für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden…
…wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183 Tagen) nachging. Denn die 183-Tage-Klausel kam nach dem Alt-Abkommen bei Drittstaatsarbeitgebern nicht zur Anwendung. Diese Rechtslage hat sich mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-2000 ab 1. Jänner 2003 geändert…
…Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden…
…ob auf der Grundlage einer AOA-konformen DBA-Auslegung belegbar ist, dass diese Funktionsausübung die wirtschaftliche Zuordnung der gegenständlichen Beteiligungen erforderte. Aus den hier vorliegenden Informationen über das Ergebnis der deutschen Betriebsprüfung ist nicht erkennbar, ob den Grundsätzen des AOA ausreichend Rechnung getragen worden ist…
…bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen. DBA-motivierte Änderungen des Wirtschaftsjahres sind bei dieser Auslegung entbehrlich. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
…Ausdruck gebracht; hinzu kommt die Rechtsprechung des VwGH (VwGH 26.07.2000, 95/14/0145), die - unabhängig von der Entwicklung in der OECD - ebenfalls dem (geradezu selbstverständlichen) Grundsatz folgt, dass sich die DBA-Vertragstaaten mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Möglichkeit begeben wollten, die…
…Absatz). Sollte das Dienstverhältnis in der Zukunft in ein Werkvertragsverhältnis umgewandelt werden, bei dem die Mitarbeiterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, stünde das Besteuerungsrecht nach Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA Deutschland zu. Der Umstand, dass auch in diesem Fall die nun auf selbständiger Basis tätige…
Artikel 11 Abs. 4 DBA-Großbritannien sieht vor: "Gesetzliche Vorschriften, die in einem Vertragstaat bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche Zinsen, wenn…
…verwirklicht sein. Eine Ausnahme wird lediglich hinsichtlich des Mindestbeteiliguntserfordernisses gemacht. Das Abkommen weitet sonach die innerstaatlich geregelte Steuerbefreiung auf Beteiligungen ab 10% aus. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass auf Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil…
…ist einzuräumen, dass im eingangs beschriebenen Fall Österreich erst Mitte des Jahres 2013 zum Ansässigkeitsstaat wird. Es stellt sich daher die Auslegungsfrage, ob die in Rede stehende endfällige Pauschalvergütung gemäß Artikel 15 DBA-USA zu 3/4 von der österreichischen Besteuerung freizustellen ist, weil Österreich…
…nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt…
…ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich…
…Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 9 DBA-Schweiz) eingewendet und ein Verständigungsverfahren beantragt wird, wird durch den Lauf eines derartigen internationalen Verfahrens der Abschluss des auf der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zu führenden Betriebsprüfungsverfahrens im Allgemeinen nicht behindert. Anders wird die Sachlage zu sehen sein, wenn die…