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13 Treffer1484 msnur geltende Fassungen
EAS 2760Probleme mit der Pensionsrückstellung bei Sitzverlegung einer deutschen SE nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0448-IV/4/200624.08.2006

…wirtschaftliche Negativauswirkung für das betroffene Unternehmen wie eine Besteuerung ein und derselben Betriebseinnahme in zwei Staaten. Eine derartige doppelte Nichtanerkennung von Pensionsaufwand im Fall einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung könnte eine SE davon abhalten, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und erscheint daher gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Das…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…Abs. 4 KStG 1988 - steuerfrei. Allerdings nicht deshalb, weil Italien die Zinsen und Beteiligungserträge der M-Holding ausreichend hoch besteuert "hätte" (falls sie nach Sitzverlegung zugeflossen wären), sondern weil - nach der oben dargelegten Annahme - das Gesamtbild der Verhältnisse keinen Schädlichkeitscharakter erkennen lässt. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…

EAS 1778Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 438/1-IV/4/0005.01.2001

    Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…

EAS 1185Mindestkörperschaftsteuer und Geschäftsleitungsverlegung in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 295/1-IV/4/9701.12.1997

Verlegt eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung in die Niederlande, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in den Niederlanden "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Niederlande grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen…

EAS 3025Mindestkörperschaftsteuerpflicht einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3268-IV/4/200818.12.2008

Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…

EAS 2354Kanzleiverlegung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/5-IV/4/0306.10.2003

Verlegt ein österreichischer Steuerberater unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes seine Kanzlei aus Österreich nach Liechtenstein, dann sind nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 aus diesem Anlass die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zuzuführen. Die Bestimmungen über die Betriebsveräußerung sind analog anzuwenden (EStR…

EAS 322Unterjährige Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9322.10.1993

Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…

EAS 516Österreichische Endbesteuerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 285/1/1-IV/4/9427.10.1994

Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…

EAS 115Wohnsitzverlegung nach Österreich im Zuge einer Anteilsabtretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9208.04.1992

Wurde ein Geschäftsanteil an einer deutschen Kapitalgesellschaft in der Weise veräußert, dass am 14. Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den…

EAS 1635Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsauflösung mit einem Vorstandsmitglied
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 65/1-IV/4/0014.04.2000

Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…

EAS 107Zufluss deutscher GesmbH-Veräußerungserlöse nach Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/9226.03.1992

Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…

EAS 1780Geschäftsleitungsverlegung und 2-Jahresfrist nach § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0109.01.2001

    Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland…