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9 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
EAS 2832Berechnung der Baustellen- und Dienstleistungsfrist im DBA-China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200719.02.2007

…Vertragsunterzeichnung, sondern der Tag an dem die Leistungserbringung tatsächlich in China begonnen hat. Wenn die Leistungserbringung am 19. März des Jahres 2 begonnen hat, dann endet die Sechsmonatsfrist am 19. September des Jahres 2. Werden daher die Arbeiten am 22. August des Jahres 2 beendet…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 498Beteiligungsveräußerung durch einen in der Türkei ansässigen Deutschen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/11/1-IV/4/9420.09.1994

  Veräußert ein seit 25 Jahren in der Türkei ansässiger deutscher Staatsbürger 70% seiner im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer österreichischen Organträgergesellschaft (GesmbH), so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann…

EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

Abweichend vom OECD-MA dürfen gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien, ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels, Vergütungen für unselbständige Arbeit, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn diese Vergütungen für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit…

EAS 72Slowenische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1699/2/1-IV/4/9216.01.1992

  Slowenische Grenzgänger, die bloß tagsüber in Österreich arbeiten, werden nicht unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie täglich ins Ausland zurückkehren (VwGH v. 14. April 1972, Zl. 457/71). Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…

EAS 2925Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/200811.01.2008

In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen…

EAS 284Dienstnehmerentsendung aus den USA nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/6/1-IV/4/9314.07.1993

  Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…