…Denn kraft Transparenz aller Ebenen von verschachtelten Personengesellschaften schlägt die Gewerblichkeit der untersten Ebene auch auf die oberste Ebene durch. Im vorliegenden Fall tritt allerdings Gewerblichkeit der aus der Vermögensverwaltung herrührenden Einkünfte der obersten KG nur kraft "Einheitsbetrachtung" und nicht kraft gewerblicher Natur der ausgeübten…
…Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Diese Auffassung schlägt sich nicht mit dem BFH-Urteil vom 9.8.2000, I R 12/99 (Lizenzzahlung für Überlassung des Konzernnamens…
…0,5% erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potentielle Steuerpflicht des § 31 EStG ein, die bei einer späteren Anteilsveräußerung schlagend wird. Für die Ermittlung des bei einer solchen Veräußerung steuerpflichtigen Wertzuwachses sind gemäß § 31 Abs. 2 EStG die tatsächlichen…
…die in Deutschland lukrierten Einkünfte oder Verluste nach österreichischem Recht zu ermitteln und unmittelbar bei den österreichischen Kommanditisten steuerlich zu erfassen. Angesichts dieses Transparenzprinzipes schlägt auch der nach österreichischem Recht zu beurteilende Charakter der deutschen KGs auf die Besteuerung der Kommanditisten durch. Trifft es zu…
…Ausstellung von dem weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung mitumfasst ist, wurde bereits in EAS.983 zum Ausdruck gebracht. Die Einordnung des Kurators als Mitwirkenden an dieser Ausstellung schlägt sich auch nicht mit der - an sich einschränkenden - Begriffsinterpretation durch den Verwaltungsgerichtshof. Denn in seinem Erkenntnis vom 11…
…zB eine Verlagerung von Risiken, wie Vorratsrisiko, Auslastungsrisiko, Marktrisiko, geltend gemacht, dann müsste dokumentiert werden, in welchem Umfang derartige Risiken in der Vergangenheit schlagend geworden sind und in der Zukunft entfallen; wird weiters geltend gemacht, dass Funktionen, wie Lagerhaltung, Verrechnung, Exportabwicklung usw. wegverlagert worden sind…
…wird idR bei Dienstantritt im Wintersemester 2016/17 noch nicht vorliegen. Wenn der österreichische Arbeitgeber (die Universität) nicht ein Haftungsrisiko eingehen will, das schlagend würde, wenn ihm auch nachträglich kein einwandfreier italienischer Besteuerungsnachweis zukommt, dann wird für Gehaltszahlungen ab dem Wintersemester 2016/17 der Lohnsteuerabzug…