…1 BAO gestützten Auftrages zur Nennung der wahren Empfänger der Provisionsbeträge gegeben, wobei dies unter den gegebenen Umständen nicht die liechtensteinische Anstalt sein kann. Nichterfüllung dieses Empfängerbenennungsauftrages zieht die Nichtabzugsfähigkeit der Provisionen in Österreich nach sich. Wenn nun diese Anstalt außerdem dem österreichischen Unternehmen ein…
…Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS…
…als nicht DBA-konform beurteilen, zur Klärung der Frage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern ein österreichisch-schweizerisches Verständigungsverfahren einzuleiten. Dies gilt vor allem auch dann, wenn seitens der schweizerischen Gesellschaft eingewendet würde, die irische Domizilgesellschaft sei es gewesen, die das österreichische Fulfilmenthaus mit der…
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der…
…ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS…
…Wenn nun die Behörde, ausgehend von dieser notorischen Tatsache in Verbindung mit der Erfahrungstatsache, dass die Zahlung überhöhter Entgelte im Geschäftsleben unüblich ist, zur Annahme gelangt, dass im Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden…
…der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene Abzugsverbot wird durch das DBA-Deutschland nicht…
…Steuerpflicht mit Auslandssteueranrechnung) ein. Befindet sich allerdings die Geschäftsleitung der österreichischen Zwischengesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs, so wird damit zu rechnen sein, dass dieser Staat die steuerliche Erfassung der von der Enkelgesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttung beansprucht. Die Auswirkung auf die jeweils anzuwendenden DBAs ist nicht…
…heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die…
…ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische Steuerpflicht für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen Anleger…
…ausländischen Konzerngesellschaft "bezahlt", dann erscheint die Einleitung eines Amtshilfeverfahrens mit den USA erforderlich, um herauszufinden, ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen…
…ausländische Gesellschaft eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen (doppelansässige schweizerische Gesellschaften mit inländischen Vertriebsgewinnen und mit inländischem treuhändig tätigen Gesellschafter…
…keine die Steuerfreistellung beeinträchtigende passive Tätigkeit im Sinn der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 dar. Im ministeriellen EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung über die steuerlichen Folgen der beabsichtigten Beteiligung an der Bermuda-Gesellschaft abgesprochen werden. Dies wäre nur im Rahmen einer auf …
…die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist, auf Grund eines Treuhandvertrages, der mit ihrer in einer Steueroase angesiedelten Muttergesellschaft abgeschlossen…
…liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der deutschen KG) an die deutschen Anleger dar. Denn diese waren infolge des…
…den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt, die inhaltlich nicht über den Rahmen der in der deutschen Judikatur entwickelten Auffassung über unschädliche Funktionen für ausländische Unternehmen hinausgeht, nicht als betriebstättenbegründend an. Dies allerdings…
…sein, dass sie steuerlich dieser österreichischen GmbH zuzurechnen sein werden, und zwar auch dann, wenn wegen Steuerausländerbeteiligung die österreichische GmbH durch die Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 nicht als missbrauchsverdächtig eingestuft ist. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…ist damit funktionslos. Einer solchen funktionslosen Basisgesellschaft können aber keine Einkünfte zugerechnet werden. Denn in einem solchen Fall wird der vom Verwaltungsgerichtshof bestätigte Grundsatz gelten: "die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit sind nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen" (VwGH 10.12.1997…
…UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes bereits zur steuerlichen Erfassung der in der 26%-Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 4 KStG als nicht mehr relevant. Die zunächst erforderliche Klärung, ob…