…Die Summe dieser Differenzsteuerbeträge kann sodann dem Rückerstattungsbetrag an den japanischen Fonds zugeschlagen werden. Liegt dem Rückerstattungsantrag eines japanischen Fonds nur eine Schätzung des Anteils der in Japan oder in Drittstaaten mit DBA-Verbindung zu Österreich ansässigen Anteilsinhaber vor (mögen darin auch die Drittstaaten und…
…für die Höhe des anzuwendenden Quellensteuersatzes Art. 10 Abs. 3 lit. b DBA-Japan maßgeblich - unabhängig davon, ob der Pensionsfonds aus österreichischer Sicht transparent ist oder nicht. Im Zuge des Rückerstattungsantrags für in Österreich einbehaltene KESt auf die bezogenen Dividenden werden daher neben einer Ansässigkeitsbescheinigung…
…eine Tochtergesellschaft, deren Gewinne dort nur in Höhe von 10% der Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden, dann wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die Anwendbarkeit von § 10 Abs. 3 KStG (Methodenwechsel vom Befreiungs- zum Anrechnungsverfahren bei grenzüberschreitenden konzerninternen Gewinnausschüttungen zum Zweck der Missbrauchsvermeidung) durch die Bestimmungen…
…Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht Kasachstans errichteten LLP diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zufolge EAS 2869 zur Zeit keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Der bloße…