Artikel 6 Abs. 4 DBA-Griechenland enthält eine für das moderne Abkommensrecht ungewöhnliche Bestimmung, derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist…
…der eine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zuzumessen sein könnte. Wenn daher zB die die Anlagen nach Österreich verkaufende deutsche Gesellschaft weiterhin die von ihr unter Vertrag genommenen deutschen Kunden betreut, wenn weiters für neue deutsche Kundenaquisitionen eine Tochtergesellschaft der erstgenannten deutschen Gesellschaft errichtet…
Überträgt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft ist, mittels Baurechtseinräumung das Eigentum an dem Liegenschafts-Gebäude an eine deutsche Kapitalgesellschaft, wobei dieses Gebäude gleichzeitig von der deutschen Gesellschaft angemietet wird, dann kann in Fällen dieser Art im ministeriellen EAS-Verfahren keine Entscheidung darüber…
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
…selbst zurückfließen und daher keinen Betriebsausgabencharakter haben. Sollte dies der Fall sein und nur mehr die der inländischen Bank zufließende Zinsenmarge Betriebsausgabencharakter besitzen, dann erübrigt es sich der Frage nachzugehen, ob die von der Bank gezahlten Einlagezinsen als Erträgnisse aus inländischem unbeweglichen Vermögen anzusehen sind…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
…Ausdruck "losses" in der fachsprachlichen Verwendung nicht auch Wertminderungen umfassen kann. Allein das allgemein bekannte "Profit and Loss Statement" (G&V-Rechnung) bezieht sich auch auf die im Betriebsvermögen eingetretenen gewinnkürzenden Wertminderungen. Es ist aber einzuräumen, dass die Klausel durchaus auch so verstanden werden kann…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer deutschen vermögensverwaltenden KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), dann wird hierbei nach österreichischem Recht nicht deutsches Betriebsvermögen, sondern deutsches Privatvermögen (nämlich das von der deutschen Gesellschaft verwaltete Immobilien- und Kapitalvermögen) veräußert. Sind…
Werden EDV-Anlagen aus Deutschland im Leasingweg angemietet, dann unterliegen die hiefür an die deutsche Leasinggesellschaft zu entrichtenden Leasingraten (Mieten) mangels inländischer Betriebstätte des deutschen Unternehmens nur dann der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn es sich bei den gemieteten Wirtschaftsgütern entweder um eine "Sachgesamtheit" (eine aus…
Verpachtet eine deutsche GmbH, die einem in Deutschland wohnhaften Ehepaar gehört, ihre österreichische Produktionsbetriebstätte an eine österreichische GmbH, die von den 40 Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr…
Schließt ein in Österreich ansässiges Leasingunternehmen mit tschechischen Leasingnehmern Verträge über das Verleasen von Maschinen ab, die seitens der Leasingnehmer in Tschechien eingesetzt werden, wobei das österreichische Unternehmen in Tschechien über keine Betriebstätte verfügt, so stellt sich zunächst die Frage, ob Tschechien gemäß Art. 12…
Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von…
Vermietet eine slowakische Gesellschaft an ihre österreichische Schwestergesellschaft eine Beton- und Steinbrechanlage, die auf dem Betriebsgelände der österreichischen Gesellschaft aufgestellt und auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu…
Hat eine Wiener GesmbH, deren Betriebsgegenstand der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an…