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9 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
EAS 1458Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitgliedes einer inländischen Holdinggesellschaft nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 423/1-IV/4/9931.05.1999

…läßt dieses Sachverhaltsbild bereits mit Sicherheit erkennen, daß durch die Wohnsitzbegründung auf Malta die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht beendet wird. Unklar könnte lediglich bleiben, ob sich möglicherweise der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 des DBA-Malta und damit die…

EAS 1910Bündelung von Kleinaktionärsanteilen in einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/6-IV/4/0117.08.2001

…Es kann nur soviel gesagt werden, dass angesichts der Vergleichbarkeit der österreichischen und deutschen Rechtslage in Bezug auf die Grundsätze der Einkünftezurechnung der Sachverhalt auf deutscher und österreichischer Seite übereinstimmend beurteilt werden muss. Sollte daher die Einschaltung der liechtensteinischen Stiftung auf deutscher Seite bereits mit…

EAS 1769Deutscher Umgründungsvorgang mit möglichem Qualifikationskonflikt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/4-IV/4/0012.12.2000

Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der an einer operativen deutschen Personengesellschaft beteiligt ist, 80% dieser Beteiligung in eine deutsche Holding-Personengesellschaft eingebracht (Einbringung I), wobei diese Holding-Personengesellschaft in der Folge ihrerseits diese Beteiligung in eine von ihr neugegründete deutsche GmbH einbringt (Einbringung…

EAS 3429Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.190.84816.03.2021

…im Übrigen nicht im Eigentum der Gesellschaft stehen, sondern können auch (zB von einer Konzerngesellschaft) gemietet werden (EAS 2727). Im vorliegenden Sachverhalt wird die (für die Unbedenklichkeit sprechende) operative Tätigkeit der A-AG zur Gänze durch Arbeitskräfte erbracht, die weder angestellt noch im obigen Sinne…

EAS 2027Veräußerung einer geschenkten deutschen GmbH-Beteiligung mit nachfolgender Wegzugsbesteuerung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 220/1-IV/4/0218.04.2002

Hat eine in Österreich ansässige Abgabepflichtige von ihren in Deutschland ansässigen Eltern einen 20-prozentigen Anteil an einer deutschen Bau-GmbH im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne…

EAS 587Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/20/1-IV/4/9528.02.1995

  Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an "Einkünften eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter" dem Quellenstaat der Einkünfte zugeteilt. Der Begriff der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines…

EAS 294Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/3/1-IV/4/9324.08.1993

  Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter…

EAS 199Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/9/1-IV/4/9224.11.1992

  Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…