…dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert (EAS 273). Ist ein amerikanischer Staatsbürger mit Einfachwohnsitz in Österreich an einer amerikanischen S-Corporation beteiligt und zugleich Präsident und Mitglied des Board of Directors…
…nbsp; Gewinne, die S-Corporations in den USA erzielen, und die nach amerikanischem Steuerrecht in Anwendung des Transparenzprinzips in den Händen der Gesellschafter besteuert werden, lösen in den Händen eines in Österreich ansässig gewordenen Gesellschafters Steuerpflicht erst aus Anlass der Gewinnausschüttung aus (EAS 2472). Ob…
…innerstaatlichen Rechtsbereich anzutreffen ist; es kann daher im internationalen Verhältnis nicht von einer "ungerechtfertigten" Doppelbesteuerung gesprochen werden. Die Ausschüttungen der S-Corporation stammen - wie die Ausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften - aus bereits vorversteuerten Gesellschaftsgewinnen und unterliegen in der Folge der 25-prozentigen Endbesteuerung. Denn gehen die Ausschüttungen…
…von der US-Steuerbehörde zuerkannt erhält, bestehen im Rahmen des EAS-Verfahrens keine Bedenken, die S-Corporation in gleicher Weise als einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar anzusehen wie US-Corporations ohne S-Corporation-Status. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert. Im Allgemeinen werden sich durch die Wahl einer solchen Besteuerungsmethode keine großen internationalen Probleme ergeben, da nur solche Gesellschaften für den S-Corporation-Status optieren dürfen…
…dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert. Ob allerdings in einem Besteuerungsfall mit Bezug zu international bekannten Steueroasengebieten (sowohl die US-Corporation als auch die österreichische Holdinggesellschaft sind offensichtliche "Briefkastengesellschaften", Bankkonten…
…dadurch nur jene wirtschaftliche Doppelbesteuerung zum Ausdruck, die auch im innerstaatlichen Rechtsbereich anzutreffen ist; es kann daher im internationalen Verhältnis nicht von einer "ungerechtfertigten" Doppelbesteuerung gesprochen werden (vgl sinngemäß die zu amerikanischen S-Corporations ergangene EAS 2472). Maßnahmen gemäß § 48 BAO zur Herbeiführung eines Ausgleichs…
…seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage der durch die deutsche höchstgerichtliche Judikatur beeinflussten österreichischen Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II 1968, 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…