Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
Ist eine Dienstnehmerin einer deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalt (Bayerischer Rundfunk) beim ARD-Studio in Wien tätig, dann unterliegen die Bezüge nach Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen…