…sind allein kraft inländischer Ansässigkeit des Architekten der österreichischen Besteuerung vorbehalten. "Residualgewinn" wäre jener Restgewinn, der nach fremdüblicher Abgeltung der Routinefunktionen verbleibt. Im gegebenen Zusammenhang wird aber noch ein weiterer Aspekt zu beachten sein, nämlich jener, demzufolge die Bauplanung und -überwachung nach Z 17 letzter…
…den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen ausübt und die wesentlichen Risiken übernimmt, kann als "Entrepreneur" oder "Strategieträger" bezeichnet werden, dem daher das betreffende Konzernergebnis, das nach Abgeltung von Routinefunktionen anderer nahe stehender Unternehmen verbleibt, zuzurechnen ist (siehe 3.4.10.2. lit. b der deutschen Verwaltungsgrundsätze-Verfahren…
…unter Nutzung des von der X-Zentraleuropa-GmbH geschaffenen Marktzuganges von einer britischen Konzerngesellschaft weitergeführt und nun von ihr eigenverantwortlich fortentwickelt, wobei der X-Zentraleuropa-GmbH nur mehr unterstützende Routinefunktionen zukommen, deren Aufwand mit einem 5-prozentigen Rohgewinnaufschlag abgegolten wird, dann spricht die Vermutung dafür…
…in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Um diese Gewinnaufteilung vornehmen zu können ist zunächst in einem ersten Schritt eine Funktionsanalyse anzustellen. Hierbei wird es vermutlich offenkundig sein, dass die Routinefunktionen einer Berghütte (Gästeverköstigung und Gästebeherbergung, Lagerhaltung, kleinere Reparaturen usw.) der Berghüttenbetriebstätte zuzuordnen sind…