…Werden daher Konstruktionen geplant, bei denen österreichisches Steuersubstrat in eine steuerfreie Auslandskapitalgesellschaft verlagert werden soll, dann kann hierbei nicht der ministerielle EAS-Antwortdienst in Anspruch genommen werden, um eine Risikominimierung der Wirkungen des § 10 Abs. 4 KStG (Methodenwechsel) zu erlangen. Dies gilt auch für die…
…10 Abs. 2 KStG). Andere Gestaltungen (z.B. die zur Risikominimierung erforderliche Zusammenfassung der bulgarischen Dividenden-Investmentwerte in einer Hand erfolgt in einer österreichischen Investment-Gesellschaft) wären von diesen steuerlichen Nachteilen verschont. 20. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…