AlleRichtlinienErlässe & InformationenEAS-Auskünfte2BFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
EAS 3002Engagement einer australischen Musikgruppe über eine deutsche Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2534-IV/4/200826.09.2008
…mehr die deutsche Künstleragentur, sondern die Steuerpflichtigen sind die australischen Künstler (EAS 2567). Wenn in einem solchen Fall daher dem österreichischen Veranstalter Angaben über die Höhe des "Künstleranteils" vorliegen und die Identität und Anschrift der ausländischen Künstler in Evidenz genommen wird, kann der Steuerabzug auf…
EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…