Übernimmt ein portugiesisches Unternehmen die Reinigung von einigen österreichischen Hotels (Zimmerreinigung, Toiletten- und Nasszellenreinigung, Bettwäsche und Handtuchwechsel, Reinigung der Stiegenhäuser, des Restaurantbereiches, der Hallenbäder, Saunaanlagen usw.) und wird das Personal hiezu aus Portugal nach Österreich entsandt (6 Monate Aufenthalt in der Sommersaison und 4…
…mit einer inländischen Handelskette eine Vereinbarung, derzufolge in sämtlichen Filialen der Kette wöchentlich an sechs Tagen jeweils für 2 bis 3 Stunden die Reinigung übernommen wird, so wird nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis noch nicht die im "Painter-Example" (Z 4.5 des OECD-Kommentars…
…für das zur Reinigung eingesetzte Personal zur Verfügung gestellt wird. Der Bestand einer solchen Betriebstätte löst damit gemäß § 81 EStG 1988 die Verpflichtung zum österreichischen Lohnsteuerabzug aus. Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5…
…und aus denen nach erfolgter Reinigung in Österreich diese daraus wieder entnommen werden, wobei zusätzlich die deutschen Unternehmen das Inkasso der Reinigungsentgelte für das österreichische Unternehmen übernehmen, dann wird der deutschen Verwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie den Bestand von Betriebstätten in Deutschland als…
…Waschanlage montiert; ein Warendepot wird angelegt; die Auslieferung der Gegenstände an die in- und ausländischen Kunden erfolgt von dort; es findet dort vor allem auch die Rücknahme der Gegenstände zur Inspektion und zur Reinigung statt; eine Lagerbuchhaltung wird geführt) so spricht viel dafür, dass hiedurch…
…den zuständigen lokalen Finanzbehörden der beiden Staaten mit dem Ersuchen um Anerkennung der gewählten Methodik für einen zunächst begrenzten Zeitraum von z.B. 3 Jahren unterbreitet werden. Sollte auf diese Weise eine (mittelbare) Einigung zwischen den lokalen Steuerbehörden der beiden Staaten nicht erzielt werden können…
…nur die Errichtung neuer Bauwerke unter diesen Begriff. Nach Auffassung des BM für Finanzen stellen daher auch Erweiterungen und Verbesserungen einschließlich Sanierungen und Restaurierungen in bestehenden Bauwerken "Bauausführungen" dar. Daher wird auch das Verlegen von Estrichen und Fußböden sowie die Durchführung von Maler- und Fliesenlegerarbeiten…