…abzugspflichtigen Kreditinstituts bezogen werden, in der Folge der 27,5-prozentigen "Quasi-Endbesteuerung" gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988, sofern nicht die Regelbesteuerung nach Abs. 5 anzuwenden ist. Hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe die Gewinnausschüttung in Österreich anzusetzen ist, wird sinngemäß auf…
…1 Z. 3 Einkommensteuergesetz eine Veranlagung in Österreich beantragen kann, um auf diese Weise eine Regelbesteuerung auf der Grundlage des in Österreich erzielten Reingewinnes zu erwirken. Bei der Ermittlung dieses Reingewinnes dürfen aber Aufwendungen, die beim Empfänger der österreichischen Besteuerung unterliegen (im vorliegenden Fall sonach…
…den oben genannten Fällen - Tschechien zwar grundsätzlich sein durch das Doppelbesteuerungsabkommen eingeräumtes Besteuerungsrecht wahrnimmt, es jedoch aufgrund der Anwendung von tschechischem innerstaatlichen Recht zu keiner Besteuerung kommt. Darüber hinaus ist der Gewinn aus der Veräußerung der Liegenschaft in Österreich (wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs…
…Dies wird - falls keine Veranlagung gemäß § 97 Abs. 4 EStG (Regelbesteuerungsantrag) stattfindet - im Rückerstattungsweg gemäß § 240 BAO erzielbar sein. In diesem Rückerstattungsantrag wird dem Finanzamt auf Grund der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht eine nachvollziehbare Berechnung der Höhe jenes Teiles der US-Steuer beizulegen sein…
Die wesentlichen Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG…
Gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z…