Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
…Art. 11 des Abkommens teilt wohl in Absatz 1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle…
…ist eine abkommenskonforme Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass eine "ausreichende Dokumentation" nur vorliegt, wenn dem Vergütungsschuldner in den angeführten Fällen "die ordnungsgemäß…
…USA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, weil die Vergütungen keine im anderen Staat ausgeübte Arbeit abgelten. Nun ist einzuräumen, dass im eingangs beschriebenen Fall Österreich erst Mitte des Jahres 2013 zum Ansässigkeitsstaat wird. Es stellt sich daher die Auslegungsfrage, ob die in Rede stehende endfällige…
Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…
Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…
…steuerfreie Gesellschaften einerseits vor der österreichischen Besteuerung abgeschirmt wird und dass andererseits der solche Erträge (zB Lizenzgebühren, Gewinnausschüttungen) sonst belastende österreichische Quellensteuerabzug zusätzlich auf Grund des DBA herabgesetzt werden müsste. Ein derartiges Umgehungsmuster kann allerdings von den in Liechtenstein ansässigen (und daher dort steuerpflichtigen) natürlichen…
…indessen so gelagert sein, dass Teile der Kosten für eine in der Betriebstätte ausgeführte Projektleitung und Montageplanung in Österreich bezahlt und folglich in der Buchhaltung des österreichischen Stammhauses als Aufwand erfasst worden sind (z.B. Arbeitslöhne der in Malaysien eingesetzten Projektleiter), dann wäre eine Weiterbelastung…
…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu mehr als 50% beteiligte dänische Muttergesellschaft "bezahlt", einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich. Der Ausdruck "bezahlt" ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass die Lizenzgebührenzahlung an denjenigen erfolgt…
…Ziffer 53 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens). Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen (entsprechend dem in Ziffer 52 des OECD…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…derzufolge Deckungsgleiche mit dem Künstlerbegriff des Art. 17 OECD-MA bestehe, setzt sich ohne jegliche Begründung über die einvernehmlich gehandhabte Übung der beiden Staaten hinweg und erscheint daher bereits aus diesem Grund nicht völkerrechtskonform. Abgesehen davon hat anlässlich des Abschlusses des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens im…
…zu beseitigende Doppelbesteuerung mehr, weil dann eben nur mehr ein Staat besteuert; in einem solchen Fall ist damit auch eine Anrechnung der tschechischen Steuer gegenstandslos. Hält man sich dieses Grundverständnis über Sinn und Zweck des Anrechnungsverfahrens vor Augen, dann folgt daraus, dass Quellensteuern tschechischer Einkünfte…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des Darlehens gegenüber einer anderen ausländischen Konzerngesellschaft "bezahlt", dann erscheint die Einleitung eines Amtshilfeverfahrens mit den USA erforderlich…
…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…
…die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH 18.12.2007…
…überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der…