Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb…
…Juli 1992 unterzeichnete Änderungsabkommen zum DBA-Deutschland sieht rückwirkend ab 1.1.1992 unter anderem eine Entlastung von der Quellenbesteuerung bei nach Deutschland fließende Konzerndividenden auf 5% vor. Die Änderung wird (mit rückwirkender Kraft) erst dann dem Rechtsbestand angehören, wenn sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist…
…3.2007, G 54/06 ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem Rechtsbestand an. Kommt es von Todes wegen zu einem Vermögensübergang von einem Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 3 DBA(Erb)-CH) an eine österreichische Stiftung, stellt…
…2007, G 54/06 u.a.; 15.6.2007, G 23/07). Das DBA(Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an (ähnlich EAS 3349). Das Abkommen gilt nach Art. 1 lit. b für "Schenkungen…