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4 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
EAS 3349Abschirmwirkung des Erbschaftssteuerabkommens mit den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0535-VI/8/201418.08.2014

Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb…

EAS 411Durchführung des Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1340/2/1-IV/4/9415.03.1994

…Juli 1992 unterzeichnete Änderungsabkommen zum DBA-Deutschland sieht rückwirkend ab 1.1.1992 unter anderem eine Entlastung von der Quellenbesteuerung bei nach Deutschland fließende Konzerndividenden auf 5% vor. Die Änderung wird (mit rückwirkender Kraft) erst dann dem Rechtsbestand angehören, wenn sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist…

EAS 3435Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art. 2 DBA(Erb)-CH bei Vermögensübergang von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.899.19402.02.2022

…3.2007, G 54/06 ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem Rechtsbestand an. Kommt es von Todes wegen zu einem Vermögensübergang von einem Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 3 DBA(Erb)-CH) an eine österreichische Stiftung, stellt…

EAS 3426Anwendbarkeit des DBA(Erb)-Frankreich nach Wegfall der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.360.37915.12.2020

…2007, G 54/06 u.a.; 15.6.2007, G 23/07). Das DBA(Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an (ähnlich EAS 3349). Das Abkommen gilt nach Art. 1 lit. b für "Schenkungen…