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EAS 2115Einmalentgelt für die Überlassung der Bildrechte eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 219/3-IV/4/0201.10.2002

…Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird anerkannt, wenn ein bestimmtes immaterielles Wirtschaftsgut (zB eine gewerbliche Erfahrung…

EAS 2307Thailändische Entgelte für Computersoftware
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 606/2-IV/4/0330.06.2003

Hat ein österreichisches Softwareunternehmen für einen thailändischen Kunden Computersoftware ausschließlich für dessen Eigenbedarf entwickelt, dann stellt das dafür geleistete Entgelt keine Lizenzgebühr, sondern eine Abgeltung der erbrachten Dienstleistung dar; und zwar auch dann, wenn Teile dieser Arbeiten in Lohnarbeit an thailändische Programmierer weitergegeben wurden. Nur…

EAS 1249Vergütungen an einen britischen Künstler für US-Filmmitschnittrechte anlässlich eines inländischen Konzertes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/9-IV/4/9814.04.1998

Schließt ein in Großbritannien ansässiger Künstler mit einer US-Gesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die US-Gesellschaft das Recht erhält, anlässlich eines Konzertes dieses Künstlers in Österreich einen Video-Mitschnitt zu machen, in der Folge daraus einen Video-Film zu produzieren und diesen schließlich…

EAS 1233Erwerb des Lizenzrechtes durch den inländischen Lizenznehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/9823.02.1998

An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…

EAS 2821Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Festspielveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200719.02.2007

Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…

EAS 2813Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0016-IV/4/200729.12.2006

Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…

EAS 2998Steuerabzugspflicht für Vertriebsrechtseinräumung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2336-IV/4/200825.08.2008

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…

EAS 2147DBA-Qualifikation bei Überlassung von Persönlichkeitsrechten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/44-IV/4/0228.10.2002

Ob Entgelte an einen in Spanien ansässigen Sportler unter Artikel 12 des DBA-Spanien fallen und demzufolge in Österreich einer abkommensgemäß mit 5% begrenzten Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 zu unterziehen sind, hängt davon ab, ob diese Entgelte von der Lizenzgebührendefinition dieses Artikels erfasst werden…

EAS 1522Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/9913.09.1999

Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…

EAS 2617Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten durch einen ehemaligen Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0362-IV/4/200522.06.2005

Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs…

EAS 2740"Softwarelizenzen" der Vertriebs-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0349-IV/4/200626.06.2006

…verbunden. Ein Unterschied ergibt sich lediglich insoweit, als eine von Artikel 12 erfasste Rechtsüberlassung nach inländischem Recht dem Steuerabzug nach § 99 EStG unterläge und daher bei Zuordnung unter Artikel 12 eine Steuerfreistellung nur unter Beibringung eines Vordruckes ZS-QU2 möglich wäre. Bundesministerium für Finanzen, 26…

EAS 3296Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0586-IV/4/201225.09.2012

…die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist für die steuerliche Behandlung der von der Ö-GmbH für die Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen…

EAS 311Internationale Lizenzvergabe über eine inländische Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

  Übernimmt die inländische Niederlassung eines internationalen Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Hauptsitzes international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG mit dem Verkehrswert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine…