…ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen…
…48 BAO können auch dann nicht erlangt werden, wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die…
…angemietete Geschäftsräumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden…
…Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. Wird in einem solchen Fall von der Agentur eine Rechnung über einen Betrag von S 7.400,- gelegt, der sich wie folgt zusammensetzt: | Gage | ATS 22.000,- | 20% USt …
…der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Art. 11 DBA-Schweiz verpflichtet, dem österreichischen Anleger 30 im Rückerstattungsweg zu vergüten. Die Bank stellt anlässlich der Veräußerung Stückzinsen für den Zeitraum VII - XII/1995 in Höhe von 50 in Rechnung, die zu einer KESt-Belastung der Bank von 22% führen. BANK: | Stückzinsen…
…Betriebstätte seitens des zuständigen Finanzamtes für gegeben angesehen werden, wäre die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 (ab Betriebstätteneröffnung) nicht mehr möglich. Sofern diesfalls die (in dieser Form ab 1994 geltende) Umsatzgrenze des § 6 Z. 18 UStG von S 300.000…
… 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Verhältnis zum…
…787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der Abnehmer der Hilfslieferung eine…
…hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel (EAS 2535). Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss gebracht werden und es sollen in diesem Zusammenhang auch bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten bereits…
…Umsatzsteuerfreiheit in Österreich in Anspruch nehmen, wäre es von der Entlastung hinsichtlich der vom österreichischen Veranstalter für dessen sonstige Leistung (Beherbergung und Verpflegung des US-Künstlers) in Rechnung gestellten Vorumsatzsteuer ausgeschlossen. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet wird (AÖFV. Nr. 181/1988). Nach Maßgabe des Artikels 7 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind aber in Polen ansässige und in Österreich selbständig tätige Personen berechtigt, eine Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu verlangen. Gemäß dem BMF-Erlass vom 20…
…GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis…
…nach der die deutsche Konzernwerbegesellschaft die bei ihr aufgelaufenen Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages der österreichischen Gesellschaft anlastet (Hinweis auf die diesbezüglichen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze in AÖF Nr. 79/1986, Z. 165 ff). 11. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…immateriellen Wert für die Herstellung weiterer Softwareprodukte weiternutzen, sollte dieser Wert daher weiter in seiner Verfügungsmacht verblieben sein, dann wird der Vorgang unter Artikel 12 des Abkommens zu subsumieren sein. Wird auf slowakischer Seite anerkannt, dass keine Nutzungsüberlassung, sondern eine Veräußerung der Software stattgefunden hat…
…XV des Abkommens auf die US-Steuer, die auf diesen Veräußerungsvorgang entfällt, anzurechnen sein, so dass in einem solchen Fall (wenn die österreichische Steuer in der US-Steuer Deckung findet) durch die inländische Besteuerung dem veräußernden Unternehmen keine zusätzlichen Steuerlasten erwachsen. 3. März 1994 Für…
…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Beherbergung und Verpflegung des Künstlers) in Rechnung gestellten Vorumsatzsteuer ausgeschlossen. Nimmt der Künstler die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch, dann hat der inländische Veranstalter gemäß § 27 Abs. 4 UStG die Umsatzsteuer einzubehalten und an das Finanzamt Graz-Stadt abzuführen (der Veranstalter ist aber korrespondierend hiezu zum…
…auf Umsatzsteuerfreiheit ableiten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen liegt jedoch bei Anschaffungen durch die UNIDO (UNRWA, IAEO) im Rahmen ihrer Auslandsprogramme eine besondere Situation vor, die es vertretbar erscheinen lässt, bis auf weiteres keine "wichtigen verwaltungsmäßigen Erwägungen" gegen die Anwendung des Steuerfreistellungssystems zu erheben…
…vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn…