…wenn der diesbezügliche Anteil des Abfertigungsaufwandes an die belgische Konzerngesellschaft weiterbelastet wird. Auf die vom deutschen BFH diesbezüglich vertretenen Auffassungen wird hingewiesen (BFH-Urteil vom 24.2.1988, BStBl II 1988, 819). 12. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen Zusammenhang mit den in Österreich erbrachten Arbeitsleistungen steht. Leitet sich der Abfertigungsanspruch aus dem mit der österreichischen Konzerngesellschaft seinerzeit geschlossenen Dienstvertrag ab, dann ist es jedenfalls verfehlt, darin einen Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung im Rahmen…
…für seine aktive Dienstleistung dar (siehe zB BFH 18.7.1973, BStBl II 1973, 757 und BFH 24.2.1988, BStBl II 1988, 819) und unterliegen aus diesem Grund in jenem Staat der Besteuerung, in dem die zugrunde liegenden Dienstleistungen erbracht wurden. Soweit die Abfertigungsansprüche…
…Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die deutsche Gesellschaft weiterbelastet werden. Ob dies tatsächlich geschehen ist…
…Denn der Abfertigungsaufwand der österreichischen Konzernmutter darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…
…auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben…
…Die Abfertigungszahlung ist auf deutscher Seite gemäß Art. 15 des Abkommens von der Besteuerung freizustellen und darf lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden (siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht…
…zu beachten sein : wurden in den Vorjahren von der ausländischen Muttergesellschaft in ihren Bilanzen Rückstellungen für den aus den Zusagen zu erwartenden Aufwand gebildet (etwa nach Art der österreichischen Abfertigungsrückstellungen oder als Vorsorge für "drohende Verluste") und wurde dieser Aufwand fremdverhaltenskonform der österreichischen Tochtergesellschaft weiterbelastet …
…der Folge, daß die Abfindungzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Deutschland entzogen und Österreich als Wohnsitzstaat zur steuerlichen Erfassung zugewiesen wird. Angesichts der gegebenen Auslegungsspielräume kann ohne vorhergehende Abstimmung mit Deutschland nicht bestätigt werden, dass Österreich…
…Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. …
…Tätigkeitsstaates (hier: Österreich) entzogen und dem Ansässigkeitsstaat (hier: Schweiz) zur Besteuerung überlassen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine "Aufhebungsvereinbarung" können die verschiedensten Abgeltungen vereinbart werden. Für die Beurteilung, welche davon dem Artikel 18 zuzuordnen sind und folglich "Ruhegehälter" im Sinn des Abkommens darstellen…
…9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann kann die Gehaltsfortzahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen…
…Unter den gegebenen Umständen hält das BM für Finanzen daher an der in EAS 1531 vertretenen Auffassung fest, dass die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. EAS 972 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, da auch dort eine Zuordnung der Einkünfte unter die Zuteilungsregel für "sonstige Einkünfte" (Artikel…
…dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den gleichzeitig bezogenen Vorruhestandsbezügen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…BStBl II 1973, 757). Eine gleiche Betrachtung wird für die österreichischen Abfertigungszahlungen angewendet. Aktivbezüge, die auf eine in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit entfallen, sind gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Steuerpflicht hinsichtlich der schweizerischen Abfindung würde bei Zufluss nach…
…kann die österreichische Besteuerung nicht im Wege des Lohnsteuerabzuges, sondern nur im Wege der Veranlagung erfolgen; gemäß § 67 Abs. 11 EStG gehen aber hiebei die Begünstigungen des § 67 EStG nicht verloren. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sondern auch für die von dritter Seite gezahlten Arbeitslöhne. Urlaubsentgelte, die kausal durch die Arbeitsausübung veranlasst sind, sind folglich nach dem DBA-Schweiz auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn sie nach den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes von der Bauarbeiterurlaubskasse (BUAK…
…Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs für eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung gezahlt wurden. Anders als das ab 2003 in Wirksamkeit tretende neue Doppelbesteuerungsabkommen enthält das Abkommen aus dem Jahr 1954 keine "Erwerbsklausel"; dh…