Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
…Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte…
…welchen Gründen auch immer - der neue Eigentümer eine Dividendenauszahlung an den Veräußerer wünscht. Nur dann, wenn eine Anteilsabtretung nach Zustandekommen eines Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgt ist, wird die von diesem Gewinnverteilungsbeschluss betroffene Dividendenausschüttung noch dem Veräußerer zugerechnet (und dies selbst dann, wenn der Veräußerer die Gesellschaft anweist…
…ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen…
…2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände bekannt oder müssten sie ihm bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet…
…Vorsorge zu treffen sein, gleichzeitig aber in gleicher Höhe die den Körperschaftsteueraufwand mindernde Anrechnungsberechtigung zu berücksichtigen sein; im Ergebnis heben sich damit die beiden Vorkehrungen in ihrer Wirkung auf die Rückstellungshöhe auf. 29. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…folglich in diesem Zeitraum aus handelsrechtlicher Sicht der Aufbau einer Personalkostenrückstellung zwingend geboten, dann wird nach dem Prinzip der Maßgeblicheit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz diese Rückstellung auch steuerlich anzuerkennen sein. Denn zwingendes Steuerrecht steht der Berücksichtigung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im handelsrechtlich gebotenen…
…liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das…
…beträgt der Rückforderungsanspruch 20%-Punkte; sobald das am 20. Juli 2000 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz in Wirksamkeit getreten ist, werden für Ausschüttungen ab 1.1.2000 auch die restlichen 5% rückerstattungsfähig sein. 09. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, vereinbar wäre. Wurden daher seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Der Umstand, dass die Pauschalvergütung auf Seiten der USA keiner Besteuerung unterzogen wird, kann…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
…im Zusammenhang mit der Optionsausübung erwachsende Aufwand an die österreichische Tochtergesellschaft im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, so stellt dies in Österreich in dem betreffenden Jahr einen gewinnmindernden Aufwand der Tochtergesellschaft dar; die Bildung einer Rückstellung hiefür dürfte aber im Hinblick auf den geringen Gewissheitsgrad der Inanspruchnahme sowie…
…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…
…kostendeckende Preise an die Kunden der österreichischen Muttergesellschaft zu verrechnen, so muss die österreichische Muttergesellschaft für die Differenz aufkommen. Werden daher aus solchen Erwägungen Verlustabdeckungszuschüsse an die asiatische Tochtergesellschaft geleistet, führen sie auf der Grundlage von Artikel VII DBA-Japan in Österreich zu abzugsfähigen Betriebsausgaben…
…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…