Hat ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer am "Deferred Compensation-Plan" seines US-Arbeitgebers teilgenommen und demzufolge einen Prozentsatz aus seinem Gehalt bestimmt, der als Beitrag in den Plan eingezahlt werden soll, dann kürzen diese Beiträge nicht die Höhe des - nach österreichischem Steuerrecht ermittelten - Arbeitslohnes…
…die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer dem investierenden Unternehmen und nicht dem Fiskus des DBA-Partnerstaates zu Gute kommt. Die Maximalhöhe einer tatsächlich erhobenen Quellensteuer ist im Abkommen stets durch einen Prozentsatz von den Einnahmen und nicht von den Einkünften festgelegt. Schon aus dieser Sicht folgt…
…die sich aber vermutlich nur für Anleger mit einem entsprechend hohen Investitionsvolumen als praktikabel erweisen werden: Neben der üblichen Glaubhaftmachung des Prozentsatzes der in DBA-Ländern ansässigen Anteilsinhaber wäre in einem solchen besonderen Fall einerseits ein Nachweis über die im jeweiligen Drittstaat vorgenommene transparente Behandlung…