Hat eine österreichische Handelsgesellschaft Tochtergesellschaften in Budapest und Warschau gegründet und nimmt der Prokurist der österreichischen Gesellschaft auch Geschäftsführungsfunktionen der beiden Ost-Gesellschaften wahr (ohne in ein steuerliches Dienstverhältnis zu diesen Ost-Gesellschaften zu treten), dann unterliegen seine Gesamtbezüge der ausschließlichen österreichischen Besteuerung; dies ungeachtet…
Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
…GesmbH tatsächlich über einen Raum mit der üblichen Büroausstattung verfügt und sich darin auch ein Archiv für die Geschäftsunterlagen befindet, wenn weiters in diesem Büro vom deutschen Prokuristen in gewissen Zeitabständen Büroarbeiten verrichtet werden, dann kann jedenfalls nicht von einer bloßen "Briefkasten-GesmbH" gesprochen werden…